EuGH urteilt zu Flüchtlingsschutz wegen fehlender Psychotherapie in Heimat

Der Europäische Gerichtshof verkündet, ob Flüchtlinge mit Belastungsstörungen wegen früherer Folter abgeschoben werden dürfen, obwohl sie in ihrer Heimat nicht ausreichend therapeutisch behandelt werden könnten.
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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg.Foto: Nicolas Bouvy/dpa
Epoch Times23. April 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Dienstag (09.30 Uhr), ob Flüchtlinge mit Belastungsstörungen wegen früherer Folter abgeschoben werden dürfen, obwohl sie in ihrer Heimat nicht ausreichend therapeutisch behandelt werden könnten.

Generalanwalt Yves Bot ist der Ansicht, dass in solchen Fällen zwar kein Anspruch auf subsidiären Schutz besteht, die EU-Mitgliedstaaten aber einen Aufenthalt aus humanitären Erwägungen zulassen können.

Meist folgt der Gerichsthof den Schlussanträgen seiner Generalanwälte. Im Ausgangsfall suchte ein früheres Mitglied der srilankischen Rebellengruppe Schutz in Großbritannien. Er wollte sich dort behandeln lassen, weil er wegen Folter in seiner Heimat an posttraumatischen Belastungsstörung und einer Depression litt.

(afp)



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