Frankreichs Parlament schafft neues Delikt: „Ökozid“ – Verbot vieler Inlandsflüge

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Französische Nationalversammlung in Paris am 13. April 2021.Foto: STEPHANE DE SAKUTIN/AFP via Getty Images
Epoch Times20. Juli 2021

Nach monatelangen Debatten hat das französische Parlament ihr umfassendes „Gesetzespaket zum Klimaschutz“ besiegelt. Nach dem Senat stimmte am Dienstagabend auch die Nationalversammlung für die Vorlage der Regierung.

Sie sieht unter anderem ein Verbot bestimmter Inlandsflüge vor. Zudem wird ein neues Delikt namens „Ökozid“ geschaffen, das mutwillige Umweltschädigungen nationalen Ausmaßes unter Strafe stellt.

Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron sieht in dem Gesetz einen „ökologischen Wendepunkt“. Umweltschutzverbände und Teile der Opposition werfen der Regierung dagegen dennoch eine verpasste Chance vor.

Mit dem Gesetz werden Kurzstreckenflüge innerhalb von Frankreich verboten, wenn eine alternative Zugverbindung von höchstens zweieinhalb Stunden existiert. Anschlussflüge und internationale Verbindungen sind ausgenommen.

Bis zu zehn Jahre Haft bei Verurteilung wegen „Ökozids“

Bei einer Verurteilung wegen Ökozids drohen den Verursachern künftig bis zu zehn Jahre Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Damit wird etwa die mutwillige Verschmutzung eines Flusses oder der Luft bestraft. Das Klimapaket sieht daneben Prämien beim Kauf von Elektrofahrrädern vor, ein wöchentliches Veggie-Menü in Kantinen oder ein Werbeverbot für fossile Energieträger wie Gas oder Kohle.

Die 146 Punkte des Gesetzespakets gehen auf Vorschläge eines Klima-Bürgerrats zurück, den Präsident Macron als Reaktion auf die „Gelbwesten“-Proteste 2018 und 2019 einberufen hatte. Einige zentrale Vorschläge wie ein Klima-Referendum oder eine Absenkung des Tempolimits auf Autobahnen von derzeit 130 auf 110 Stundenkilometer verwarf die Regierung jedoch.

Das Gesetz soll Frankreich dabei helfen, seinen Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Das oberste französische Verwaltungsgericht hatte dem Staat Anfang Juli eine Frist von neun Monaten gesetzt, um dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (afp)



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