Frauenrechtsaktivistin in Saudi-Arabien zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

Die saudiarabische Aktivistin Ludschain al-Hathlul ist am Montag zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie befindet sich bereits seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft. 
Titelbild
Fahne von Saudi-ArabienFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Dezember 2020

Ein saudiarabisches Gericht sprach am Montag die 31-jährige Frauenrechtsaktivistin Ludschain al-Hathlul „mehrerer Aktivitäten, die nach dem Anti-Terrorismus-Gesetz verboten sind“, schuldig, wie die regierungstreue Nachrichtenwebsite „Sabk“ berichtete. Die Aktivistin befindet sich seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft. Aufgrund von Bewährungsregelungen und der bereits verbüßten Anteile der Haft rechnen die Angehörigen damit, dass al-Hathlul im Februar oder März freikommt.

Zwei Jahre und zehn Monate der Strafe würden auf Bewährung ausgesetzt, wenn al-Hathlul innerhalb der nächsten drei Jahre kein „Verbrechen“ begehe, berichteten Sabk und andere saudiarabische Medien, die zu dem Prozess zugelassen waren. Ihre Zeit in Untersuchungshaft wird angerechnet. Sie werde in „zwei Monaten“ freigelassen, erklärte ihre Schwester Lina im Kurzbotschaftendienst Twitter. Eine andere Quelle aus dem Umfeld der Familie und eine Londoner Aktivistengruppe rechneten eher damit, dass al-Hathlul im März freikommen werde.

Al-Hathlul war im Mai 2018 mit rund einem dutzend anderer Frauenrechtsaktivistinnen festgenommen worden, mit denen sie seit langem gegen das Autofahrverbot für Frauen kämpfte. Nur wenige Wochen später wurde das seit Jahrzehnten in der erzkonservativen Monarchie geltende Fahrverbot aufgehoben.

Al-Hathluls Fall war im November vom auf Terrorismus spezialisierten Gericht SCC in Riad übernommen worden. Das Sondergericht verhandelt oftmals Prozesse, die sich gegen politische Häftlinge richten. Aktivisten zufolge wird das Gericht dazu verwendet, gegen Kritiker vorzugehen. Nach Angaben ihrer Familie war al-Hathlul in der Haft sexueller Belästigung und Folter ausgesetzt.

Eine baldige Haftentlassung al-Hathluls könnte sich als förderlich für die künftigen Beziehungen Saudi-Arabiens mit den Vereinigten Staaten erweisen. Der künftige US-Präsident Joe Biden hatte angekündigt, er werde anders als der scheidende Amtsinhaber Donald Trump großen Wert auf die Einhaltung der Menschenrechte in dem Königreich am Golf legen.

Der UN-Menschenrechtsrat in Genf bezeichnete die Festnahme al-Hathluls als „willkürlich“ und die Verurteilung als „sehr beunruhigend“. Das Gremium sprach sich dafür aus, die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung dringlich zu prüfen. Der Direktor von Human Rights Watch (HRW), Kenneth Roth, bezeichnete die Verurteilung als eine Schande. Al-Hathlul habe nichts anderes als ihre Rechte gefordert und solle nicht von einem Gnadenerlass abhängig sein, fügte Roth hinzu.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Bärbel Kofler, erklärte, der Fall al-Hathlul sei „einer von vielen, der zeigt, dass die saudischen Behörden mit übermäßiger Härte gegen Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten vorgehen“. Es sei „nicht nachvollziehbar, dass eine Menschenrechtsaktivistin unter Anti-Terrorismusgesetzen verurteilt wird“. Ein strafwürdiges Verhalten al-Hathluls sei nicht erkennbar.

Al-Hathlul war am 26. Oktober in einen Hungerstreik getreten, hatte diesen aber nach zwei Wochen abgebrochen. „Sie wurde von den Wächtern alle zwei Stunden geweckt“, erklärte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai). Dies sei eine „brutale Taktik, ihren Willen zu brechen“. Das Ziel sei aber nicht erreicht worden. (afp)



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