G20: Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur Bekämpfung des Terrorismus

"Zufluchtsorte für Terroristen müssen in allen Teilen der Welt beseitigt werden" - Die Staats- und Regierungschefs der G20 gaben am 7. Juli eine Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus ab. Hier der genaue Wortlaut.
Titelbild
Blumen und Kerzen am Anschlagsort in Berlin. 24. Dezember 2016.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times9. Juli 2017

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der G20, verurteilen nachdrücklich sämtliche Terrorangriffe weltweit und stehen fest vereint im Kampf gegen den Terrorismus und seine Finanzierung. Diese abscheulichen Taten bestärken uns in unserem Entschluss, zur Verbesserung unserer Sicherheit und zum Schutz unserer Bürger zusammenzuarbeiten. Der Terrorismus ist eine globale Geißel, die es zu bekämpfen gilt, und Zufluchtsorte für Terroristen müssen in allen Teilen der Welt beseitigt werden.

2. Wir bekräftigen, dass sämtliche Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und allen völkerrechtlichen Verpflichtungen einschließlich dem internationalen Menschenrecht durchgeführt werden müssen.

Umsetzung internationaler Verpflichtungen und Ausbau der Zusammenarbeit

3. Wir rufen dazu auf, bestehende internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung des Terrorismus, einschließlich der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus, umzusetzen und die einschlägigen Resolutionen und gezielten Sanktionen des VN-Sicherheitsrats zum Terrorismus einzuhalten. Wir verpflichten uns, die Anstrengungen der VN zur Verhütung und Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus weiterhin zu unterstützen.

4. Wir werden der aufkommenden Bedrohung durch zurückkehrende ausländische terroristische Kämpfer (FTFs) aus Konfliktgebieten wie Irak und Syrien entgegentreten und bekennen uns weiterhin dazu, FTFs daran zu hindern, in anderen Ländern und Regionen der Welt Fuß zu fassen. Wir verweisen auf die Resolution 2178 (2014) des VN-Sicherheitsrats, in der eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgehenden Bedrohung gefordert werden.

5. Wir werden einen schnellen, gezielten Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten, Strafverfolgungs- und Justizbehörden zu operativen Informationen, vorbeugenden Maßnahmen und strafrechtlichen Verfolgungen erleichtern und dabei das erforderliche Gleichgewicht von Sicherheit und Aspekten des Datenschutzes im Einklang mit dem jeweiligen innerstaatlichen Recht gewährleisten. Wir werden sicherstellen, dass Terroristen vor Gericht gestellt werden.

6. Wir werden daran arbeiten, das bestehende internationale Informationsgefüge in den Bereichen Sicherheit, Reisen und Migration, darunter INTERPOL, zu fördern und dabei das erforderliche Gleichgewicht von Sicherheit und Aspekten des Datenschutzes gewährleisten. Insbesondere ermutigen wir alle Mitglieder, die einschlägigen Mechanismen des Informationsaustausches – einschließlich der von INTERPOL bereitgestellten Funktionen des Informationsaustausches – umfassend zu nutzen.

7. Wir rufen unsere Grenzschutzagenturen auf, ihre Zusammenarbeit zur Aufdeckung von Reisen zu terroristischen Zwecken zu verstärken, auch durch die Ermittlung der bevorzugten Transit- und Zielländer der Terroristen. Um der Bedrohung im Vorfeld zu begegnen, werden wir Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten in diesen Ländern in Bereichen wie Grenzmanagement, Informationsaustausch und Kapazitäten für Warnlisten unterstützen. Wir werden eine verstärkte Nutzung von Zollsicherheitsprogrammen wie gegebenenfalls dem Sicherheitsprogramm und der Strategie zur Terrorismusbekämpfung der Weltzollorganisation (WCO) fördern, die sich darauf konzentrieren, die Fähigkeit der Zollverwaltungen zu stärken, mit Sicherheitsfragen umzugehen und den grenzüberschreitenden Strom von Gütern, Menschen und Transportmitteln gesetzeskonform zu gestalten.

8. In enger Abstimmung werden wir die sich entwickelnden Bedrohungen und potenziellen Schwachstellen der Sicherheitssysteme für den Luftverkehr angehen und Informationen über Risikobewertungen austauschen. Wir verweisen auf die Resolution 2309 (2016) des VN-Sicherheitsrats, in der nachdrücklich eine engere Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit im globalen Luftverkehr und die Verhütung terroristischer Anschläge gefordert werden. Wir werden die umfassende Umsetzung der von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) getroffenen wirksamen und angemessenen Maßnahmen im Bereich Luftfahrtsicherheit dort, wo dies erforderlich ist, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Vertragsstaaten fördern. Wir rufen dazu auf, dringend gegen Schwachstellen bei Sicherheitsvorkehrungen auf dem Flughafengelände vorzugehen, wie Zugangskontrolle und Screening, die unter das Abkommen von Chicago fallen, und werden gemeinsam handeln um sicherzustellen, dass Sicherheitsstandards auf der Grundlage aktueller Risiken überprüft, aktualisiert, angepasst und angewendet werden.

9. Wir betonen, wie wichtig es ist, Opfer terroristischer Anschläge angemessen zu unterstützen, und werden unsere Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zu diesem Zweck ausbauen.

Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

10. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass das internationale Finanzsystem Terrorismusfinanzierung uneingeschränkt abwehrend gegenübersteht, und verpflichten uns, die internationale Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen auch in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, der eine entscheidende Rolle bei den globalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung spielt, zu vertiefen. Wir erneuern unser Bekenntnis dazu, alle Quellen, Techniken und Kanäle der Terrorismusfinanzierung anzugehen, und fordern einmal mehr eine zügige und wirksame Umsetzung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats und der Standards der Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung (Financial Action Task Force, FATF) weltweit. Wir rufen dazu auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzierung internationaler Terrororganisationen, insbesondere ISIL/ISIS/Daesh, Al-Qaida und ihrer Verbündeten.

11. Für Terrorismusfinanzierung soll es nirgendwo auf der Welt „sichere Orte“ geben. Eine inkonsequente und schwache Umsetzung der Standards der FATF und der VN ermöglicht jedoch ihren Fortbestand. Um solche „sicheren Orte“ auszumerzen, verpflichten uns, den Aufbau von Kapazitäten und die technische Hilfe zu intensivieren, vor allem in Bezug auf Hochburgen der Terrorismusfinanzierung, und wir unterstützen die FATF in ihren Bemühungen um Stärkung ihrer Schlagkraft und der Wirkung der FATF und der analogen regionalen Gremien.

12. Wir begrüßen die im Juni vom Plenum der FATF vereinbarten Reformen und die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Führung der FATF. Wir begrüßen ferner die Absicht der FATF, ihre Überführung in die Rechtsform der juristischen Person weiter auszuloten, wodurch anerkannt wird, dass sich die FAFT von einem zeitlich begrenzten Forum in ein dauerhaftes öffentliches und politisches Engagement zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Bedrohung durch die Terrorismusfinanzierung entwickelt hat. Wir würdigen ferner, dass die FATF begonnen hat, mit Indonesien den Prozess einer Mitgliedschaft aufzunehmen, wodurch die regionale Aufstellung der Organisation und ihr globales Engagement auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Wir rufen die FATF auf, bis zum ersten Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 2018 einen aktuellen Sachstand vorzulegen. Wir rufen alle Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die FATF über die Ressourcen und die Unterstützung verfügt, die zur wirksamen Erfüllung ihres Mandats erforderlich sind.

13. Wir begrüßen, dass die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus für die FATF weiterhin höchste Priorität hat, und sehen dem Zugehen der FATF auf Rechtsbehörden, die zu einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit und erhöhter Wirksamkeit bei der Anwendung der Standards der FATF beitragen wird, erwartungsvoll entgegen.

14. Wir werden die wirksame Umsetzung der internationalen Standards zu Transparenz und wirtschaftlich berechtigten juristischen Personen und Rechtskonstrukten voranbringen, mit dem Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

15. Wenig kostenintensive Angriffe durch kleine Zellen und Einzelpersonen, die mit kleinen und über eine Vielzahl von Zahlungswegen übertragenen Geldmitteln finanziert werden, stellen eine zunehmende Herausforderung dar. Wir rufen den Privatsektor auf, seine Bemühungen zur Ermittlung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung weiter zu verstärken. Wir ersuchen unsere Finanzminister und Zentralbankgouverneure, mit der FATF, dem FSB, dem Finanzsektor, Finanzermittlungsstellen, Strafverfolgungsbehörden und FinTech-Unternehmen bei der Entwicklung neuer Instrumente wie Leitlinien und Indikatoren zusammenzuarbeiten, um neue Technologien so zu nutzen, dass Transaktionen zur Finanzierung des Terrorismus besser aufgespürt werden können, und mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Aufklärungslücke zu schließen und den Einsatz von Finanzinformationen in Ermittlungen bei der Terrorismusbekämpfung zu verbessern.

16. Die Länder rufen wir dazu auf, alle alternativen Finanzierungsquellen des Terrorismus anzugehen, auch indem Beziehungen, wo vorhanden, zwischen Terrorismus und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, etwa in Form von Abzweigung von Waffen einschließlich Massenvernichtungswaffen, Plünderung und Schmuggel von Antiquitäten, Entführungen zum Zwecke der Lösegelderpressung, Drogen und Menschenhandel aufgelöst werden.

Bekämpfung der Radikalisierung im Hinblick auf Terrorismus und der Nutzung des Internets für terroristische Zwecke

17. Unsere Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung müssen Teil eines umfassenden Ansatzes sein, zu dem auch die Bekämpfung der Radikalisierung und Rekrutierung, die Behinderung terroristischer Bewegungen und die Bekämpfung terroristischer Propaganda gehören. Wir werden uns über bewährte Verfahren austauschen zur Verhütung und Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus im Hinblick auf Terrorismus, zu einzelstaatlichen Entradikalisierungs- und Ausstiegsprogrammen und zur Förderung strategischer Kommunikation sowie robuster, positiver Schilderungen, mit denen der terroristischen Propaganda begegnet werden kann.

18. Wir betonen, dass die Bekämpfung des Terrorismus es erforderlich macht, die zugrunde liegenden Bedingungen, die sich die Terroristen zunutze machen, umfassend anzugehen. Die Förderung politischer und religiöser Toleranz, wirtschaftlicher Entwicklung und eines sozialen Zusammenhalts, der niemanden ausschließt, ist von entscheidender Bedeutung für die Beilegung bewaffneter Konflikte und die Erleichterung der Wiedereingliederung. Wir erkennen an, dass regionale und nationale Aktionspläne dazu beitragen können, der Radikalisierung im Hinblick auf Terrorismus zu begegnen.

19. Wir werden Wissen über konkrete Maßnahmen austauschen, mit denen wir der Gefahr, die von zurückkehrenden ausländischen terroristischen Kämpfern und im Inland radikalisierten Einzelpersonen ausgeht, begegnen können. Ferner werden wir uns über bewährte Verfahren der Entradikalisierung und Wiedereingliederung, auch für Gefangene, austauschen.

20. Wir werden mit dem Privatsektor, insbesondere mit Kommunikationsdienstleistern und den Administratoren einschlägiger Anwendungen, zusammenarbeiten, um den Missbrauch des Internets und der sozialen Medien für terroristische Zwecke wie Propaganda, Finanzierung und Planung von Terrorakten, Anstachelung zum Terrorismus, Radikalisierung und Anwerbung zum Ausführen terroristischen Handlungen zu bekämpfen, und dabei die Menschenrechte uneingeschränkt achten. Angemessene Maßnahmen, um Inhalte, die zu terroristischen Akten aufrufen, zu filtern, aufzuspüren und zu entfernen, sind dabei von entscheidender Bedeutung. Wir ermutigen die Industrie, weiter in Technologie und Personal zu investieren, um beim Aufspüren sowie bei der zügigen und dauerhaften Entfernung terroristischer Inhalte zu helfen. Im Einklang mit den Erwartungen unserer Bürger regen wir die Industrie ferner dazu an, einen rechtmäßigen, nicht-willkürlichen Zugang zu verfügbaren Informationen dort zu gewähren, wo er für den Schutz der nationalen Sicherheit vor terroristischen Bedrohungen erforderlich ist. Wir bestätigen, dass die Grundsätze des Rechtsstaats online ebenso gelten, wie dies offline der Fall ist.

21. Wir betonen ferner die wichtige Rolle von Medien, Zivilgesellschaft, religiösen Gruppen, Wirtschaft und Bildungseinrichtungen bei der Förderung eines Umfelds, das der Verhütung von Radikalisierung und Terrorismus förderlich ist.

Quelle: Bundesregierung



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