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Amerika

Georgia: Ermittlungen gegen Trump zu Wahlbeeinflussung 2020 eingestellt

In Georgia wurde das Strafverfahren gegen Donald Trump und seine Mitstreiter wegen Vorwürfen der Beeinflussung der Präsidentschaftswahl 2020 eingestellt.

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US-Präsident Donald Trump am 11. Januar 2024 im Obersten Gerichtshof in New York City, während des Zivilprozesses gegen die Trump Organization.

Foto: Peter Foley/afp/Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Die Justiz im US-Bundesstaat Georgia stellte am Mittwoch Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Wahlmanipulation im Jahr 2020 ein.
Der Anwalt des Republikaners sprach vom „Ende der politischen Verfolgung von Präsident Trump“. Es ist bereits die dritte Strafsache, die seit Trumps Wiederwahl vor gut einem Jahr fallengelassen wird.

Nicht illegal ein Wahlergebnis in Frage zu stellen

Die Anklage hatte Trump und 14 weiteren Verantwortlichen den Versuch vorgeworfen, seine Wahlniederlage gegen den Demokraten Joe Biden 2020 mit illegalen Mitteln abzuwenden.
Trump soll in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert haben, die für seinen Sieg in dem Bundesstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu „finden“.
Der zuständige Staatsanwalt Pete Skandalakis legte den Fall am Mittwoch zu den Akten, ein Richter bestätigte anschließend die Verfahrenseinstellung.
Skandalakis schrieb dazu, es sei grundsätzlich nicht illegal, ein Wahlergebnis zu beanstanden. Er hatte den Fall erst Anfang November übernommen.
„Es gibt keine realistische Aussicht darauf, dass ein amtierender Präsident gezwungen wird, in Georgia vor Gericht zu erscheinen, um sich den Vorwürfen in dieser Anklage zu stellen“, schrieb Skandalakis in seiner 23-seitigen Stellungnahme.

Trumps Anwalt: Fall hätte niemals bei der Justiz landen dürfen

„Die aktuelle Amtszeit von Donald J. Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika endet erst am 20. Januar 2029; bis zu diesem Zeitpunkt werden acht Jahre seit dem betreffenden Telefonat vergangen sein.“
Es sei nicht im Interesse der Bürger von Georgia, wenn der Bundesstaat den Fall „weitere fünf bis zehn Jahre verfolge“, schloss der Chefermittler.
Trumps Anwalt in Georgia, Steve Sadow, begrüßte das Verfahrensende. Er schrieb im Onlinedienst X, der Fall hätte niemals bei der Justiz landen dürfen. „Ein fairer und unparteiischer Staatsanwalt hat diesem Rechtsstreit ein Ende gesetzt“, betonte Sadow.
Die Justiz in Georgia hatte Trump im August 2023 angeklagt. Allerdings kamen die Ermittlungen bald ins Stocken. Ein Berufungsgericht zog Staatsanwältin Fani Willis Ende 2024 von dem Fall ab, weil sie „unangemessene“ Beziehungen zu einem Sonderermittler gehabt haben soll.
Zuvor hatte die US-Justiz bereits auf Bundesebene zwei Strafverfahren gegen Trump eingestellt: Dazu zählt ebenfalls eines wegen Wahlmanipulation im Jahr 2020. Das zweite betraf das Lagern geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago.
Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith nach Trumps Wiederwahl auf die Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen. Dies ist seit dem Watergate-Skandal von 1973 so üblich.
Auch die 14 Mitangeklagten werden in Georgia nicht weiter verfolgt. Zu ihnen zählen mehrere Trump-Vertraute. Zwei von ihnen hatte der Präsident Anfang November bereits nach Bundesrecht begnadigt: Seinen früheren Anwalt Rudy Giuliani, ehemals Bürgermeister von New York, sowie seinen früheren Stabschef Mark Meadows. (afp/red)

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