Gericht: „Neutral“ als Geschlecht erlaubt

Weder Mann noch Frau: Ein Gericht hat einem Franzosen erlaubt, sein Geschlecht beim Standesamt auf „neutral“ ändern zu lassen.
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Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit ist der Wahlspruch der heutigen Französischen Republik.Foto: AFP/Getty Images
Epoch Times14. Oktober 2015

Weder Mann noch Frau: Ein Gericht hat einem Franzosen erlaubt, sein Geschlecht beim Standesamt auf „neutral“ ändern zu lassen.

„Das Geschlecht, das bei der Geburt zugewiesen wurde, erscheint wie eine reine Fiktion“, zitierte die Zeitung „20 Minutes“ aus dem Urteil eines Gerichts in der Stadt Tours.

Der 64-Jährige ist nach Angaben seiner Anwältin mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt gekommen. Ein ähnlicher Fall ist in Deutschland beim Bundesgerichtshof anhängig.

Australien: "non-specific" (unbestimmt) ist zulässig

Im April 2014 hat bereits Australien ein neutrales Geschlecht anerkannt. Auchdort geschah dies durch Gerichtsprozesse, die sich durch alle Instanzen zogen. 

Zitat aus der Zeit: "Als Geschlechtsangabe ist demnach "non-specific" (unbestimmt) zulässig. Die Entscheidung traf das Gericht einstimmig und erkennt damit an, ‚dass ein Mensch weder männlich noch weiblich sein kann‘."

Was gilt in Deutschland?

Ab dem 1. November 2013 gibt das Personenstandsgesetz vor, dass, "wenn ein Kind weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann, die Angabe in das Geburtenregister weggelassen wird". (Quelle) (dpa/ks)



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