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Ohne asylrechtliche Prüfung

Gerichtshof: Zypern schob zwei Syrer ab und muss 44.000 Euro Schadensersatz zahlen

Zypern hat syrische Flüchtlinge ohne ordnungsgemäße Prüfung ihrer Asylanträge in den Libanon abgeschoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte das Land zur Zahlung von jeweils 22.000 Euro Schadensersatz an die beiden Kläger.

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Zahlreiche syrische Flüchtlinge kamen in den letzten Monaten in Zypern an.

Foto: Petros Karadjias/AP/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Zypern wegen der Abschiebung zweier syrischer Flüchtlinge in den Libanon ohne asylrechtliche Prüfung verurteilt. Das Straßburger Gericht kritisierte es am Dienstag scharf, dass das Land in dem zugrundeliegenden Fall gleich viermal gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe.
Die beiden Syrer aus Idlib waren 2016 angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Heimatland zunächst in den Libanon geflohen und dort in einem Flüchtlingslager untergekommen. Im Jahr 2020 fuhren die beiden Geflüchteten dann in einem Boot mit zwei dutzend weiteren Menschen mithilfe von Schleusern über das Mittelmeer nach Zypern, wie das Gericht erklärte.
Dieses Boot sei von den zyprischen Behörden abgefangen und die beiden Syrer seien umgehend in den Libanon zurückgeschickt worden. Dies habe Zypern getan, „ohne ihre Asylanträge zu bearbeiten und ohne alle nach dem Flüchtlingsrecht erforderlichen Schritte zu unternehmen“, urteilte das Gericht.
Überdies habe das Land es unterlassen, in seine Bewertung des Falls den im Libanon womöglich fehlenden Zugang zu einem wirksamen Asylverfahren mit einfließen zu lassen – ebenso wie die Lebensbedingungen der Asylsuchenden. Außerdem habe Zypern das Risiko einer möglichen zwangsweisen Rückführung nach Syrien außer Acht gelassen, wo die beiden Geflüchteten Verfolgung ausgesetzt sein könnten.
Der Gerichtshof verurteilte Zypern zur Zahlung von jeweils 22.000 Euro Schadensersatz an die beiden Kläger, die sich nach Angaben des Gerichts noch immer im Libanon aufhalten. Außerdem muss Zypern für insgesamt 4.700 Euro an entstandenen Kosten aufkommen.
Der EGMR wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen. (afp/red)

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