Haftstrafe für NPD-Funktionär wegen KZ-Tätowierung in Berufungsverfahren

Z. war im Dezember vergangenen Jahres in erste Instanz vom Amtsgericht Oranienburg zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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SymbolfotoFoto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times7. November 2016

Weil er in einem Spaßbad eine KZ-Tätowierung zeigte, hat das Landgericht Neuruppin den 28-jährigen NPD-Funktionär Marcel Z. im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte, wurde die Strafe zudem nicht zur Bewährung ausgesetzt. Damit war der Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft erfolgreich, der des Angeklagten hingegen nicht.

Z. war im Dezember vergangenen Jahres in erste Instanz vom Amtsgericht Oranienburg zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die großflächige Tätowierung des Manns, der für die NPD im Kreistag Barnim sitzt, reicht über den gesamten Rücken und zeigt die Umrisse eines Konzentrationslagers. Darunter ist der Spruch „Jedem das Seine“ zu lesen, der von den Nationalsozialisten am Tor des KZ Buchenwald angebracht war. (afp)



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