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Homeschooling unter der Lupe: UNESCO fordert globale Standards und Kontrolle

Die UNESCO hat Homeschooling weltweit aus menschenrechtlicher Perspektive untersucht und einen Bericht dazu veröffentlicht, der Regulierungen fordert: Demnach sollen Staaten Registrierung, Evaluierungen und Lehrinhalte sicherstellen, aber auch das Recht der Kinder auf Bildung berücksichtigen.

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Foto: PIKSEL/iStock

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Lesedauer: 7 Min.


In Kürze:

  • Die UNESCO fordert Regulierung von Homeschooling, inklusive Registrierung und Evaluierungen.
  • Inhalte des Heimunterrichts sollen mit den UN-Werten übereinstimmen.
  • Offizielles Ziel: qualitativ hochwertige Bildung und die Verbindung von Wahlfreiheit der Eltern mit staatlicher Verantwortung.

 
Die UNESCO hat sich mit dem schulischen Lernen zu Hause beschäftigt. Jetzt fordert die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur eine Regulierung von Homeschooling, inklusive Registrierung, Kontrollen und Evaluierungen. Im Bericht „Homeschooling through a human rights lens“ (deutsch: Heimunterricht aus menschenrechtlicher Perspektive) wird eingangs festgestellt, dass Bildungssysteme Schlüsselelemente unserer Gesellschaften seien. Die Menschheit sei mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert wie „Klimawandel, Ungleichheiten, rasante technologische Entwicklung, sich wandelnde Arbeitsmärkte und die Polarisierung der Politik“. Vor diesem Hintergrund untersuchte die UNESCO, welche Rolle Homeschooling in zeitgenössischen Gesellschaften spielt.

Homeschooling unter staatlicher Aufsicht?

Im Bericht fordert die UNESCO, der mehr als 190 Mitgliedsstaaten angehören, Regierungen müssten Kontrollmechanismen wie Registrierung und Bewertungen einführen. Sie sollten dabei auch für ausreichende Regulierungsfähigkeit sorgen und Eltern Unterstützung anbieten, heißt es in einem dazu veröffentlichten Dokument.
Konkret heißt es da, dass die vielfältigen Kontexte, in denen Homeschooling stattfindet, möglicherweise dazu beitragen, dass es der globalen Aufmerksamkeit entgehe. Dennoch bleibe die Gewährleistung des Rechts auf Bildung in jedem Umfeld eine zentrale Aufgabe des Staates, so die UNESCO. Die Organisation will jetzt laut Bericht beim Recht auf Bildung die „Freiheit der Bildungswahl mit der Verantwortung des Staates für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildung für alle“ in Einklang bringen.

Kinder aus Homeschooling sind kompetent, dennoch gibt es Bedenken

Weiter wird in dem Bericht definiert, was Homeschooling überhaupt bedeute. Diese Form des Unterrichts sei „in erster Linie von den Eltern geleitet“, finde zu Hause statt, sei zeitlich flexibel und beinhalte „die direkte Verantwortung der Eltern“. Zwar verfügten laut Studien viele zu Hause unterrichtete Kinder über angemessene soziale Kompetenzen, dennoch bestünden Bedenken hinsichtlich des Mangels an Kontakt mit unterschiedlichen Perspektiven und der möglichen Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt. Homeschooling könne daher die Sozialisierung und die allgemeine Entwicklung von Kindern beeinträchtigen, befindet die UNESCO.
Homeschooling könne zwar „eine qualitativ hochwertige Bildung bieten, garantiert diese jedoch nicht zwangsläufig“. Es hänge davon ab, ob es die vom Staat festgelegten Standards erfülle, wie es das internationale Menschenrechtsgesetz vorschreibe.
Da sich Heimunterricht weiterentwickelt, sei es von entscheidender Bedeutung, einen rechtsbasierten Ansatz zu verfolgen, der die Wahlfreiheit mit der Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen Bildung durch festgelegte Mindestbildungsstandards und Rechenschaftspflicht in Einklang bringe.
Die Gründe für Homeschooling sind vielfältig. Die UNESCO fasst im Bericht zusammen, dass Eltern ihre Kinder aus ideologischen, religiösen oder Sicherheitsgründen zu Hause unterrichteten. Das Fernbleiben von Kindern durch Homeschooling kann laut dem Bericht die kulturelle und ethnische Vielfalt in Schulen beeinflussen. Ferner hätten „zu Hause unterrichtete Kinder möglicherweise weniger Gelegenheit, den Pluralismus kennenzulernen, den manche Schulen bieten“. Ein von der UNESCO im Bericht genanntes Anliegen ist es, „den Kontakt mit kultureller Vielfalt“ zu fördern.
Bei der Umsetzung sollen die nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten sowie Grundsätze der Menschenrechte berücksichtigt werden. Für die Länder sei es „erforderlich, ausreichend viele Fachkräfte auszubilden und einzustellen, um Registrierungen zu verwalten, Inspektionen durchzuführen und die Umsetzung von Vorschriften zu überwachen“. Diese Inspektionen beziehungsweise die Überwachung sollten in einer Weise erfolgen, „die nicht übermäßig aufdringlich ist, nicht so häufig erfolgt, dass sie eine Belästigung darstellt, und nicht über den Zweck der Wahrung der Rechte des Kindes hinausgeht“. Ebenso wichtig sei es, klare und leicht zugängliche Richtlinien zu schaffen, damit Eltern und Erziehungsberechtigte über ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert sind.
Die Inhalte des Heimunterrichts sollen mit den Werten der Vereinten Nationen übereinstimmen. Der Bericht und seine Anregungen beziehen sich auf das SDG 4, das „Sustainable Development Goal 4“ der Vereinten Nationen, das die Wertschätzung kultureller Vielfalt und den Schutz marginalisierter Gruppen einschließt und sicherstellen will, dass alle Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Einkommen oder Wohnort – Zugang zu guter Bildung haben.

Weltweiter Flickenteppich bei Homeschooling und Schulpflicht

Bislang unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Heimunterricht von Land zu Land erheblich. Sie spiegeln die unterschiedlichen Positionen der nationalen Regierungen zu dieser Praxis wider, schreibt die UNESCO in ihrem Bericht. Weltweit gibt es nur 16 Länder, in denen es überhaupt keine Schulpflicht gibt, darunter Moçambique, Kambodscha und der Südsee-Inselstaat Vanuatu.
Am anderen Ende der Schulpflicht-Skala befinden sich nur sehr wenige Länder, die eine rigide Schulpflicht haben beziehungsweise eine gesetzliche Gebäudeanwesenheitspflicht beim Schulbesuch kennen. Eins davon ist Deutschland, und auch Nordkorea gehört dazu. In diesen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder eine physische Bildungseinrichtung besuchen müssen – sie haben Präsenzpflicht.

Fast einzigartig in der Welt: Präsenzpflicht in Deutschlands Schulen

Wer das nicht einhält, dem drohen in Deutschland empfindliche Strafen: Wiederholte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Paragraf 171 Strafgesetzbuch, je nach Bundesland ergänzt durch Schulgesetze, sieht unter Umständen Geldstrafen oder in extremen Fällen auch Freiheitsstrafen vor, wenn Eltern dauerhaft die Schulpflicht verletzen. Diese strikte Regelung in Deutschland soll der Sicherstellung einer einheitlichen Bildungsqualität und der sozialen Integration der Kinder dienen. In Nordkorea ist Homeschooling aufgrund des zentralisierten und staatlich kontrollierten Bildungssystems praktisch nicht möglich. Alle Kinder müssen ausnahmslos die staatlichen Schulen mit ihrer strengen ideologischen Ausrichtung besuchen.
Es heißt von der UN-Organisation, dass der vorgelegte Bericht den „politischen Entscheidungsträgern als Leitfaden für die Gestaltung und Überwachung von Gesetzen und Richtlinien im Zusammenhang mit Heimunterricht dienen könne“.
Lydia Roeber hat sich schon ihr Studium an der FU Berlin mit Texten verdient und lange als Fernsehjournalistin gearbeitet. Früher als Reisejournalistin tätig, nimmt sie sich heute bevorzugt die drängenden gesellschaftlichen Themen bei Epoch Times vor – von Transhumanismus über digitale Kontrolle bis zum Bildungsnotstand.

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