„Ibiza-Video“: HC Strache stellt Anzeige in München, weitere laufen in Hamburg und Wien

Wie die Staatsanwaltschaft München I bestätigte, stellte Heinz-Christian Strache im Fall des heimlich gefilmten „Ibiza-Videos“ eine schriftliche Anzeige. Dabei soll es sich um die Straftatbestände „Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, und „Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen“ handeln.
Heinz-Christian Strache.
Heinz-Christian Strache.Foto: ALEX HALADA/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Juni 2019

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat im Fall des heimlich gefilmten „Ibiza-Videos“ nun auch Anzeigen in Deutschland gestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft München I der Deutschen Presse-Agentur am Montag bestätigte, ist eine schriftliche Anzeige gegen alle Personen eingegangen, „die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sog. Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind“.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Verdacht. Dabei soll es sich um die Straftatbestände „Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, und „Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen“ handeln.

Auch Hamburg bestätigt den Eingang einer Anzeige

Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte den Eingang einer Anzeige gegen Personen, die an der Herstellung und Verbreitung des Videos beteiligt gewesen sein sollen. Um welche Straftatbestände es geht, blieb hier offen.

Zuerst hatte die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ über Straches Anzeigen berichtet. Straches österreichischer Anwalt war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Anzeigen in Deutschland soll ein deutscher Rechtsanwalt gestellt haben.

Bereits vor einigen Tagen hatte Strache in Wien Anzeige gegen drei Personen erstattet, die direkt an der Erstellung des Videos und der gesamten Falle auf der spanischen Insel beteiligt gewesen sein sollen.

Den in einer Erklärung von Straches österreichischem Anwalt als „mögliche Mittäter“ bezeichneten Personen wurden in der Anzeige Täuschung, Urkundenfälschung, Missbrauch von Ton- und Abhörgeräten sowie Verdacht der Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht vorgeworfen. (dpa)



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