„IS-Flagge zeigen in Schweden legal“ – Staatsanwältin stellt Volksverhetzungs-Verfahren ein

Das Zeigen der IS-Flagge auf Facebook ist in Schweden legal und stellt keine Volksverhetzung dar. Dies entschied die Staatsanwältin einer schwedischen Kleinstadt und stellte Ermittlungen gegen einen 23-jährigen Verdächtigen ein.
Titelbild
Symbolfoto: Irakische Soldaten feiern die Befreiung der Stadt Al-Alam vom IS im März 2015.Foto: AHMAD AL-RUBAYE/AFP/Getty Images
Epoch Times17. Oktober 2016

Ein 23-Jähriger, der die Flagge der Terrormiliz IS im Juni auf seinem Facebook zeigte, wird nicht strafrechtlich verfolgt. Dies verkündete vergangene Woche eine Staatsanwältin im schwedischen Laholm. Die Polizei des 6.000-Einwohner-Ortes hatte Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den aus Syrien stammenden Mann eingeleitet, die nun eingestellt wurden. Schwedische Medien berichteten.

„Um es auf eine einfache Formel zu bringen: Er hat Verachtung für ‚alle anderen‘ ausgedrückt, aber nicht gegenüber einer spezifischen ethnischen Gruppe“, erklärte Staatsanwältin Gisela Sjövall dem schwedischen Sender SVT ihre Entscheidung.

Das Hakenkreuz beispielsweise sei als Symbol des Hasses auf Juden anerkannt, gleiches könne man aber nicht von der IS-Flagge sagen. „Soweit sind wir noch nicht“, so die Juristin zur Lokalzeitung „Hallandsposten“. Sie meinte aber: „Das könnte sich in zehn Jahren ändern.“

Nach schwedischem Recht stellt ein Bild oder eine Aussage erst dann eine „Anstachelung zum Hass“ dar, wenn sie im Zusammenhang mit einer bestimmten Personengruppe steht, die wegen Rasse, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, religiöser oder sexueller Orientierung bedroht oder benachteiligt wird.

„Hätte in dem Text neben der Flagge irgend eine spezifischere Formulierung über eine bestimmte Gruppen gestanden, zum Beispiel über Homosexuelle, dann hätte das Urteil anders ausfallen können“, so Sjövall. Da dies nicht der Fall war, müsse das Verfahren eingestellt werden.

„Das ist keine IS-Flagge!“

Als der Mann im Juni von der Polizei verhört wurde, hatte er abgestritten, Unterstützer des Islamischen Staates zu sein.

„Er behauptete, dass dies keine IS-Flagge sei, sondern ein islamisches Symbol, das seit vielen Jahrhunderten verwendet wurde, bevor es der IS missbrauchte“, so der Anwalt des Verdächtigen, Björn Nilsson, im „Hallandsposten“. Das schwarze „Banner des Adlers“ ist eine der Flaggen, die der Prophet Mohammad laut islamischer Überlieferung verwendet haben soll.

Mit der Machenschaften des IS wurde das öffentliche Zeigen dieser Fahne von den Niederlanden im August 2014 verboten – und auch in Deutschland ist das Symbol (außer für pädagogische Zwecke) seit September 2014 verboten. Das schwedische Portal „The Local“ berichtete.

In Großbritannien schlug im August 2014 der damalige Premier David Cameron die Verhaftung von Personen vor, welche die IS-Flagge zeigen. Allerdings wurde sie niemals formell als illegal definiert. Der jetzige Außenminister Boris Johnson erklärte (noch als Bürgermeister von London), dass er ein Verbot der IS-Flagge für schwierig hält:

„Ich mag es nicht, wenn Leute die ISIS-Flagge tragen“, sagte er, aber man müsse eine Balance finden. „Wir leben in einem freien Land und ich denke, der Gesetzgeber müsste dann ganz bestimmte ikonographische Teile als illegal definieren. Das wäre ziemlich schwierig. “ (rf)

 



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