Italien entschärft von Ex-Minister Salvini erlassene Gesetze zur Migrationspolitik

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Italiens Ex-Innenminister Salvini.Foto: ALBERTO PIZZOLI/AFP über Getty Images
Epoch Times7. Oktober 2020

Italiens Regierung hat am Dienstag (6. Oktober) die strengen Gesetze in der Migrationspolitik entschärft, die Ex-Innenminister Matteo Salvini vor rund 16 Monaten verabschiedet hatte. „Es hat lange gedauert, ein wenig zu lange, aber jetzt gibt es Salvinis sogenannte ‚Sicherheitsdekrete‘ nicht mehr“, schrieb Giuseppe Provenzano von der linksliberalen Demokratischen Partei (PD) im Online-Dienst Twitter.

Die in Italien regierende Mitte-Links-Koalition hatte zum Amtsantritt im vergangenen Jahr versprochen, die auf Salvini zurückzuführenden und international vielfach kritiserten Anti-Migrations-Gesetze zu überarbeiten. Der Chef der italienischen Lega hatte als Innenminister ein hartes Durchgreifen gegen Migranten zu seiner Priorität gemacht.

Seine Agenda wurde vor allem unter der Politik der „geschlossenen Häfen“ bekannt, weil Salvini hart gegen Organisationen vorging, die im Mittelmeer Migranten aufnehmen wollten. Unter dem Ex-Innenminister erlassene Gesetze erlaubten es den Behörden, Rettungsboote zu beschlagnahmen und Kapitäne mit Geldstrafen von bis zu einer Million Euro zu belegen.

Zudem wurde an Migranten keine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Schutzgründen mehr vergeben – 2017 hatten noch rund 25 Prozent aller Asylsuchenden davon in Italien profitiert. Asyl wurde nur noch Migranten gewährt, denen bei einer Rückführung Folter drohte.

Die nun entschärften Gesetze dehnen den Schutzstatus hingegen wieder auf Asylsuchende aus, denen in der Heimat eine unmenschliche Behandlung droht. Zudem sollen Migranten mit einer Aufenthaltsgenehmigung die Möglichkeit bekommen, ihre Genehmigung in Arbeitserlaubnisse umzuwandeln.

Außerdem können NGOs Migranten im Mittelmeer aufnehmen, wenn ihr Vorgehen nicht gegen maritime Gesetze verstoße und in Absprache mit den italienischen Behörden geschehe, hieß es. Andernfalls drohten weiterhin Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. (afp/sza)



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