Italien plant nun landesweite Maskenpflicht im Freien

Der Mund-Nasen-Schutz soll in Italien ab Mittwoch (7. Oktober) überall im öffentlichen Raum gelten.
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Ein Maskenträger in Italien.Foto: MIGUEL MEDINA/AFP über Getty Images
Epoch Times5. Oktober 2020

Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen in Italien will die Regierung die landesweiten Corona-Maßnahmen verschärfen. Die Regierung von Premier Giuseppe Conte arbeitet an einer neuen Verordnung, die ab Mittwoch (7. Oktober) in Kraft treten soll. Laut Medienberichten könnte die Maskenpflicht im Freien für ganz Italien gelten. Zurzeit gilt diese schon in den Regionen Kalabrien, Kampanien, Latium und Sizilien.

Die Regierung prüft zudem eine etwaige frühere Schließung von Lokalen, Restaurants und Bars. Bei Privatfeiern wie Hochzeiten und Taufen sollen maximal 200 Personen zugelassen werden. Auch das Heer soll auf die Einhaltung der Vorschriften achten. Die Regionen sollen dazu die Möglichkeit haben, noch restriktivere Maßnahmen als jene der Regierung einzuführen. Sie können die Regierungsmaßnahmen jedoch nicht auflockern.

Premier Conte ruft Italiener zu Achtsamkeit auf

Indes rief Premier Conte seine Landsleute zu mehr Achtsamkeit auf.

Wir befinden uns noch voll in der Pandemie. Obwohl die Zahl der Infektionen in Italien noch unter Kontrolle ist, müssen wir weiterhin sehr umsichtig sein“, so der Ministerpräsident.

Die Regierung Conte will währenddessen den Corona-Ausnahmezustand des Landes vom 15. Oktober bis zum 31. Jänner 2021 verlängern. Dies ermöglicht es der Regierung, auch in den kommenden Monaten Entscheidungen über Maßnahmen wie Ausgangssperren ohne Zustimmung des Parlaments zu treffen.

Vermeidung eines „zweiten Lockdowns“

Wir arbeiten, um einen Lockdown wie im März zu vermeiden. Die sozialen und wirtschaftlichen Kosten wären so hoch, dass wir sie uns nicht erlauben können“, sagte Gesundheitsminister Roberto Speranza.

Die Regierung von hatte den Notstand am 31. Jänner 2020 für sechs Monate ausgerufen, nachdem bei einem chinesischen Paar in Rom SARS-CoV-2 nachgewiesen worden war. Im Juli war er dann bis zum 15. Oktober verlängert worden. Auf dem Notstand basieren mehrere Verordnungen, die die Regierung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen hat. (rm)



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