Junge Mutter im Hungerstreik in Singapur

Zwei Falun Gong-Praktizierende zu Unrecht im Gefängnis
Titelbild
Strafverteidiger Alfred Dodwell mit Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Lujin.Foto: Epoch Times
Von 2. Mai 2005

Am 27. April wurden in Singapur zwei Frauen zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie im dortigen Esplanade Park die Falun Gong-Übungen machten und an die örtliche Polizei Aufklärungsmaterial auf Video-Disketten über die Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong-Praktizierenden in China schickten.

Die beiden Frauen, Ng Chye Huay und Cheng Lujin, halten sich keines Vergehens für schuldig und lehnten die Zahlung der verhängten, hohen Geldstrafen ab. Daraufhin mussten sie am Freitag ersatzweise ins Gefängnis. Frau Cheng Lujin wurde nicht gestattet, ihr 6 Monate-altes Baby bei sich zu behalten. Aus Protest gegen die zu Unrecht verhängten Strafen traten beide Frauen in einen Hungerstreik. Inzwischen wurde bekannt, dass ein Hungerstreik in Singapur als ungesetzlich gilt. Es war bisher nicht zu erfahren, ob die beiden Frauen zwangsernährt werden und in welchem Zustand sie sich befinden.

Obwohl das Praktizieren von Falun Gong in Singapur erlaubt ist, nahmen die Behörden an den Videos Anstoß, die ihnen zugeschickt wurden, möglicherweise, weil darin Informationen über das kommunistische Regime Chinas und die seit sechs Jahren von ihm betriebene Folter und Morde im Rahmen der Verfolgung von Falun Gong enthalten waren.

Am 27. April um 16.30 Uhr wurden die beiden Frauen schuldig gesprochen und vom Gericht in Singapur zu Strafen von jeweils umgerechnet ca. 12.000 US $ verurteilt. Nachdem sie diese abgelehnt hatten, wurden sie bereits gegen 18.00 Uhr in das Frauen-Gefängnis Zhangyi eingeliefert. Cheng Lujin trat aus Protest sofort in Hungerstreik, Ng Chye Huay am Freitag.

Dr. Wang Yuyi, Sprecher der Falun Gong-Vereinigung Singapur, sagte in einem Statement zu dem Fall: „Der Richter lehnte es ab den Verteidiger anzuhören, der eine Erklärung basierend auf der Verfassung und den Menschenrechten abgeben wollte und widersprach den von dem Anwalt dargelegten Fakten, dass für viele der Anschuldigungen keinerlei Beweise vorliegen. Stattdessen beharrte der Richter darauf die zwei Falun Gong-Praktizierenden zu bestrafen. Das bedeutet in der Tat schon sich an der Verfolgung zu beteiligen.“

Die Verfolgungs-Kampagne gegen Falun Gong, die von der Kommunistischen Partei Chinas seit fast sechs Jahren betrieben wird, ist weltweit zur Genüge bekannt. Menschenrechtler haben mehr als 42.000 Fälle schlimmster Misshandlungen und Folter an Falun Gong-Praktizierenden dokumentiert, sowohl in Gefängnissen als auch in Zwangsarbeitslagern. Tausende sind durch die Verfolgung gestorben.

Aufmerksame Beobachter konnten schon längst feststellen, dass das kommunistische Regime in China versucht, seine Vernichtungs-Kampagne gegen Falun Gong über die Grenzen der Volksrepublik hinaus auszudehnen. Chinesische Funktionäre machen im Ausland weder vor Beamten und Funktionären in Städten und Gemeinden noch auf höheren und höchsten Regierungsebenen Halt, um Allianzen gegen Falun Gong herzustellen.

Noch nie hat ein Land außerhalb Chinas friedliche Falun Gong-Praktizierende verurteilt und unter den genannten Umständen ins Gefängnis gesteckt. Die Frage drängt sich auf, ob diese Vorgehensweise als politischer Kotau vor Chinas Führung zu verstehen ist.



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