Justizministerium prüft gesetzliche Familienauszeit für Unternehmensvorstände

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Die Unternehmensführung in einem Meeting.Foto: iStock
Epoch Times10. August 2020

Nach Kritik der Initiative „Stayonboard“ am Aktienrecht prüft das Bundesjustizministerium mögliche gesetzliche Auszeiten für Vorstände börsennotierter Unternehmen im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. Es werde geprüft, „ob hinsichtlich der von der Initiative genannten Kritikpunkte ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“, sagte eine Ministeriumssprecherin dem „Handelsblatt“ vom Montag. Die Initiative will Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern ermöglichen, ihr Mandat bei „temporärer Abwesenheit“ vorübergehend ruhen zu lassen.

Die Sprecherin des Justizministeriums sprach von einem „interessanten gesellschaftspolitischen Denkanstoß“. Demnach soll insbesondere geprüft werden, „wie schon heute ein Haftungsrisiko beispielsweise bei Krankheitsfällen von Vorstandsmitgliedern oder für Frauen, die während ihrer Tätigkeit im Vorstand eine Babypause einlegen, vermieden werden kann“. Bislang lässt das Aktienrecht keine Pause von einer Amtszeit zu. Damit seien Vorstände in solchen Fällen – wie auch für die Pflege von Angehörigen – gezwungen, ihr Amt niederzulegen, kritisiert die Initiative.

Zustimmung kam am Montag aus der CDU: Statt „abstrakte Diskussionen über umstrittene Quoten“ zu führen, sollten vor allem die rechtlichen Missstände für weibliche Vorstände hinsichtlich Mutterschutz und Elternzeit beseitigt werden, sagte CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak der Zeitung. Die bisherigen Rahmenbedingungen seien „antiquiert, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in den Führungsetagen von Unternehmen gibt“. (afp)



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