Kramp-Karrenbauers Vereidigung: Großer Aufwand für 44 Worte

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Vereidigung von der neuen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) in Berlin.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times24. Juli 2019

Genau 44 Worte zählt die Eidesformel, welche die neue Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Mittwoch vor dem Bundestag sprach.

Für die auf 90 Minuten angesetzte Sondersitzung mitten in der Sommerpause, zu der auch eine Regierungserklärung der neuen Ministerin mit anschließender Debatte gehörte, mussten hunderte Abgeordnete zurück nach Berlin kommen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum war dieser Aufwand überhaupt nötig?

Der Grund für die Sondersitzung findet sich in Grundgesetz-Artikel 64: Er schreibt fest, dass ein neuer Minister oder eine neue Ministerin vor dem Bundestag einen Eid ablegen muss.

Das Grundgesetz nennt zwar keine Frist – allerdings soll die Vereidigung nach allgemeiner Rechtsauffassung „in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang zur Amtsübernahme“ stehen, wie das Bundesinnenministeriums mitteilte. Deswegen wurde nicht bis nach der Sommerpause gewartet.

Offiziell im Amt ist Kramp-Karrenbauer bereits seit ihrer Ernennung im Namen des Bundespräsidenten am vergangenen Mittwoch.

Wer darf eine Sondersitzung beantragen?

Der Bundestagspräsident muss eine Sondersitzung einberufen, wenn der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt.

So steht es in Grundgesetz-Artikel 39. Die Sitzung am Mittwoch war von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beantragt worden.

Der Begriff „Sondersitzung“ taucht in der Geschäftsordnung des Bundestags allerdings gar nicht auf. Er hat sich eingebürgert für Zusammenkünfte, die außerhalb der regulären Sitzungswochen stattfinden.

Wer trägt die Kosten?

Die Abgeordneten – derzeit sind es 709 – mussten aus ihren Heimat- oder Urlaubsorten zurückgerufen werden. Die Kosten für die An- und Rückreise werden vom Bundestag übernommen und damit letztlich vom Steuerzahler.

Für frühere Sondersitzungen wurden die Kosten auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Sondersitzungen werden selten einberufen. Seit 1949 gab es 54.

Was war das Besondere der Sitzung am Mittwoch?

Die Abgeordneten tagten nicht wie üblich im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes, sondern im Foyer des benachbarten Paul-Löbe-Hauses.

Denn im Plenarsaal wird derzeit umgebaut: Der Teppichboden wird erneuert, zudem wird eine Hörhilfe für Hörgeschädigte installiert.

Das 2001 eröffnete Paul-Löbe-Haus beherbergt vor allem die Säle der Bundestagsausschüsse. Für die Plenarsitzung wurden in dem futuristischen Foyer eigens Stühle, ein Rednerpult und eine Regierungsbank angebracht. (afp)



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