London will Statuen von zwei Politikern aus der Kolonialzeit entfernen

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Als die Statue von Winston Churchill auf dem Londoner Parlamentsplatz am 7. Juni 2020 vandalisiert wurde, stand die Polizei, offensichtlich als Geisel der politischen Korrektheit, daneben und schaute zu, wie ihre Rolle öffentlich durch offene Missachtung des Gesetzes untergraben wurde.Foto: Isabel Infantes/AFP via Getty Images
Epoch Times22. Januar 2021

Zwei Denkmäler für Politiker aus der Kolonialzeit sollen aus dem Zentrum der britischen Hauptstadt London entfernt werden. Hintergrund sei die Verwicklung der beiden Männer in den Sklavenhandel, teilten die Behörden des Finanzdistrikts City of London am Freitag mit.

Eine Anti-Rassismus-Kommission der Lokalverwaltung hatte am Donnerstag empfohlen, die Statuen des früheren Londoner Bürgermeisters William Beckford (1709-1770) und des Abgeordneten John Cass (1661-1718) durch andere Kunstwerke zu ersetzen. Zudem soll in der City of London ein Denkmal für die Opfer der Sklaverei errichtet werden.

Beckford war durch Sklavenarbeit auf seinen Plantagen in Jamaika zu Reichtum gelangt. Cass war als führender Vertreter der Royal African Company in den Handel mit Sklaven involviert.

Addy: „Der Sklavenhandel ist ein Schandfleck in unserer Geschichte“

„Der Sklavenhandel ist ein Schandfleck in unserer Geschichte“, sagte die Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe gegen Rassismus der City of London, Caroline Addy. Eine moderne und multiethnische Stadt dürfe diejenigen, die davon profitiert haben, nicht auf ein Podest stellen.

Die Entscheidung folgt auf die Proteste im Zuge der marxistisch-revolutionären Black-Lives-Matter-Bewegung im vergangenen Sommer. Die Aktivisten forderten damals auch eine Auseinandersetzung mit der britischen Sklaverei-Geschichte und die Entfernung von Denkmälern, die mit der kolonialen Vergangenheit des Vereinigten Königreichs in Verbindung stehen.

Mancherorts ersetzten die Aktivisten Statuen von Sklavenhändlern eigenmächtig mit eigenen Skulpturen.

In dieser Woche trat in Großbritannien allerdings eine neue Regelung in Kraft, wonach Statuen nur „unter außergewöhnlichen Umständen“ entfernt werden dürfen. In Fällen, in denen die nationale Denkmalbehörde Einwände gegen die Entscheidung örtlicher Behörden hat, hat die Regierung das letzte Wort. (afp)



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