Londoner Gericht: Ukraine soll an Russland Milliardenkredit zurückzahlen

Die Ukraine soll Schulden an die russische Förderation in Höhe von 3 Milliarden Dollar zurückzahlen. Dies ist das Urteil des Londoner Gerichts, vor dem der Rechtsstreit um die Kreditrückzahlung zwischen beiden Nationen ausgetragen wurde.
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Juristische Dokumente werden in den Londoner High Court gebracht . (Sybolfoto)Foto: Leon Neal / AFP / Getty Images
Von 30. März 2017

Im Rechtsstreit um die Rückzahlung einer Milliardenschuld an Russland hat die Ukraine vor einem Gericht in London verloren. Der High Court of Justice in London verpflichtete die Ukraine, einen Kredit über drei Milliarden Dollar an Russland zurückzuzahlen. Dies teilte das Finanzministerium in Moskau mit, wie „Sputnik“ berichtete.

Russland hatte die Klage im Jahr 2016 eingereicht. Nun muss die Ukraine drei Milliarden Dollar samt Zinsen zurückzahlen. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe keine verhandlungswürdigen Gegenargumente gegen die russische Forderung vorzubringen.

Ende 2013 hatte Russland von der Ukraine für drei Milliarden Dollar ukrainische Eurobonds gekauft und so das Land vor der Staatspleite gerettet. Ende 2015 wäre die Papiere fällig gewesen. Jedoch kam es im Jahr 2014 zu einem Staatsstreich und die neue Regierung weigerte sich den Kredit an Russland zurückzuzahlen.

Im Sommer 2015 wurde mit westlichen Gläubigern schließlich eine Umschuldung vereinbart und Russland wurde ultimativ zum Teilerlass aufgefordert. Russland lehnte aber einen Teilerlass ab und fordert in 2016 und 2018 jeweils eine Milliarde ausbezahlt zu bekommen.

Garantien sollen die USA die EU oder ein internationales Kreditinstitut übernehmen. Jedoch wollte keine der gewünschten Parteien als Garanten auftreten. Wie es der damalige ukrainische Premierminister Arseni Jazenjuk formulierte, würde Russland sein Geld nie wieder sehen.

Ankündigung einer Berufung

Wie das russische Finanzministerium erklärt, ist das Urteil des High Court of Justice endgültig. Die Ukraine kündigte trotzdem an, Berufung einlegen zu wollen.

Der Richter habe der Ukraine erlaubt ein Berufungsverfahren zu beantragen, teilte der ukrainische Finanzminister Alexander Daniljuk am Mittwoch mit.

Auf Bitte der ukrainischen Juristen setzte das Gericht die Umsetzung des heutigen Urteils aus, so Daniljuk.



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