Madagaskars Regierung verkündet Notfallplan gegen die Pest

Die Regierung Madagaskars kämpft gegen die Pest: Binnen eines Monats starben bereits 24 Menschen an dieser Krankheit. Nun wurden alle Kundgebungen und Demonstrationen in der Hauptstadt untersagt.
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Afrikanischer Affenbrotbaum auf Madagaskar.Foto: GREGOIRE POURTIER/AFP/Getty Images
Epoch Times1. Oktober 2017

Mit einem Notfallplan will die Regierung Madagaskars eine weitere Ausbreitung der derzeit grassierenden Pest verhindern. Regierungschef Olivier Mahafaly Solonandrasana gab am Samstag bekannt, bis auf weiteres seien alle Kundgebungen und Demonstrationen in der Hauptstadt untersagt. Allein in Antananarivo waren in den vergangen Tagen sechs Menschen an der Pest gestorben.

Das Versammlungsverbot gelte zunächst als provisorische Maßnahme. Die Regierung werde nun genau beobachten, wie „sich der Kampf gegen diese Krankheit weiter entwickelt“. Auch an den Flughäfen des Landes sowie den Sammelplätzen für Busse und Taxis würden Maßnahmen getroffen, um Panik zu verhindern und die Krankheit in den Griff zu bekommen, sagte der Regierungschef nach einem Treffen mit Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Geldgeber.

Nach neuen Angaben des Gesundheitsministeriums in Antananarivo starben in Madagaskar binnen eines Monats bereits 24 Menschen an der Pest. Der erste Todesfall war am 28. August registriert worden. In dem Inselstaat vor der Ostküste Afrikas gibt es jedes Jahr Pest-Wellen. Die Krankheit wird meist durch Ratten übertragen. Experten machen schlechte Hygiene und mangelhafte Gesundheitsversorgung für die immer wieder auftretenden Pest-Fälle auf der Insel verantwortlich.

Bei der Pest handelt es sich um eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit. Häufigste Form ist die Beulenpest, die mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie einer Entzündung der Lymphknoten im Leistenbereich einhergeht. Im Mittelalter starben Millionen von Menschen durch den „Schwarzen Tod“. Heute kann die Seuche mit Antibiotika behandelt werden. (afp)



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