Migration: Neue Dublin-Regeln in Vorbereitung – Es können künftig Gruppenanträge mit bis zu 30 Personen gestellt werden

Die neuen Regelungen des Dublin-Abkommens könnten die Staaten zur Aufnahme von Migranten zwingen – auch gegen den Willen ihrer Bürger. Ein Blick in die Vorschläge des zuständigen Ausschusses des EU-Parlaments.
Von 28. Oktober 2017

Am 19. Oktober 2017 wurden im EU-Parlament Änderungen am Dublin-Abkommen vorgelegt. Mit den neuen Regelungen könnten die Mitgliedsstaaten zur Aufnahme von Migranten gezwungen werden – auch gegen den Willen ihrer Bürger. EU-Staaten, die die Aufnahme von Menschen in unbegrenzter Höhe verweigern, könnten von der Vergabe von Fördermitteln der EU ausgeschlossen werden.

Im November werden die Änderungen in Straßburg der EU zur Abstimmung vorgelegt. Federführend ist der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Einige neue Regeln sind:

1. Ein Migrant muss nicht mehr in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem er die EU betreten hat.

2. Wünsche der Migranten hinsichtlich ihres bevorzugten Landes werden berücksichtigt. Dabei können sie unter vier Ländern wählen, die bisher die wenigsten Migranten aufgenommen haben.

3. Haben Asylbewerber Angehörige oder „sonstige Beziehungen“ zu einem Staat, dann sollen sie in dieses Land gebracht werden, um „Wanderbewegungen“ zu vermeiden und eine bessere Integration zu ermöglichen.

asylum seekers that have a “genuine link” with a particular member state should be transferred to it, since this increases their chances of integration and reduces the risk of secondary movements. Such links would be defined as having family members present in that country, as well as prior residence or studies in a particular EU country.“

4. Haben Asylbewerber keine derartige direkte Beziehung zu einem Land, werden sie automatisch einem Land zugewiesen. Dieses Land ist dann für das Asylverfahren zuständig. Die Fingerabdrücke sollen dort genommen werden und mit internationalen Datenbanken wie Europol abgeglichen werden.

5. Asylanträge können zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden. Das bedeutet nicht, das Recht zu erhalten, in einem bestimmtem Staat Asyl zu erhalten, sondern von Bekannten oder von Menschen seiner Heimatstadt umgeben zu sein, oder von jemandem, den man auf der Wanderung kennengelernt hat.

applicants for international protection should have the option to register as a group (max. 30 people) upon arrival in Europe. Such a group registration would not imply the right to be transferred to a particular member state, but a right to be transferred together with people you know, whether from your home town or someone you have become attached to while travellin …“

Die AfD warnt

Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag und europapolitische Sprecher, André Barth:

„Ungarns Regierungschef Orban kommentierte diesen in Brüssels Hinterzimmern erarbeiteten Entwurf als ‚Angriff auf unsere Souveränität, den das EU-Parlament jetzt gestartet hat‘, der ‚erbitterter‘ ist ‚als jeder vorangegangene Kampf.‘“

„Bezeichnend ist erneut, dass Deutschlands Medienlandschaft weitestgehend zu dieser geplanten Veränderung schweigt. Nach der neuen Regelung können sich die Neuankömmlinge ihr Lieblingsland, in dem sie leben wollen, unter vieren aussuchen. Keine Frage, dass Deutschland mit seinen ausufernden sozialen Leistungen auf dem Wunschzettel ganz oben stehen dürfte.“

„Wenn nun zudem Unicef vor einer bevorstehenden Massenflucht aus Afrika warnt, muss man nur eins und eins zusammenzählen, um sich auszumalen, wie Europa und insbesondere Deutschland in einigen Jahren aussehen werden. Oswald Spenglers Buch ‚Untergang des Abendlandes‘ aus dem Jahr 1922 wird so schneller Realität, als Pessimisten es je befürchteten.“

Siehe auch: Orbán erklärt Ost-Mitteleuropa zur „migrantenfreien Zone“ – EU-Abgeordneter der Grünen übt Kritik

Welche Mitglieder des Europäischen Parlaments befassen sich mit der Dublin-Reform?

Fraktionen im EU-Parlament. Foto: screenshot/wikipedia

Im Dokument der EU werden folgende Abgeordnete genannt, die sich mit der Dublin-Reform befassen. Leiter der Gruppe ist Cecilia Wikström (ALDE, SE).

Aus jeder Fraktion des Parlamentes kommt jeweils ein Abgeordneter hinzu, der/die im Namen der Fraktion verhandeln: EVP: Alessandra Mussolini (IT), S&D: Elly Schlein (IT), Slg.: Daniel Dalton (Vereinigtes Königreich), GUE: Cornelia Ernst (DE), Grüne: Jean Lambert (Vereinigtes Königreich), EFDD: Laura Ferrara (IT).

Die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, Haushalt und Recht werden ebenalls Stellungnahmen abgeben. Die federführenden Europaabgeordneten in diesen Ausschüssen sind: Auswärtige Angelegenheiten: Ramona Nicole Mănescu (EVP, RO), Haushalt: Gérard Deprez (ALDE, FR) und Recht: Marie-Christine Boutonnet (ENF, FR).

Die Abgeordneten der Fraktionen der gemäßigten rechten EVP, der Sozialdemokraten S&D, der liberalen Alde, der Grünen/EFA, sowie die Vereinten Linken GUE/NGL winkten die neuen Regeln mit 43 zu 16 Stimmen durch. Es soll eine dreijährige Übergangszeit gelten.

Zum Weiterlesen

EU-Parlament: Neue Regeln für Aufnahmen von Flüchtlingen verabschiedet – verpflichtende Verteilung beschlossen

 



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