Mutter von krebskrankem Jungen verliert Prozess gegen Monsanto

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Roundup von Monsanto.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times6. Oktober 2021

Die Mutter eines krebskranken Jungen hat in Kalifornien einen Prozess gegen die Bayer-Tochter Monsanto verloren. Wie die Anwälte der Klägerin Destiny Clark am Dienstag mitteilten, gab es aus Sicht der Geschworenen keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup und der Krankheit des Jungen Ezra Clark.

In ihrer Mitte September bei einem Gericht in Los Angeles eingereichten Klage machte die Mutter Monsanto dafür verantwortlich, dass ihr Sohn am sogenannten Burkitt-Lymphom, einer seltenen und besonders aggressiven Krebsart, erkrankt ist.

Der Klageschrift zufolge war das Kind dem Unkrautvernichter ausgesetzt, als die Mutter dieses auf ihrem Grundstück versprühte. Der Junge war demnach nur vier Jahre alt, als bei ihm im Jahr 2016 das Burkitt-Lymphom festgestellt wurde. Dieses Lymphom zählt zu den am schnellsten wachsenden Tumorarten.

Ein Sprecher von Bayer erklärte, das Unternehmen habe „großes Mitgefühl für Ezra Clark und seine Familie“. Die Geschworenen hätten jedoch „die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Fall sorgfältig abgeworfen“ und seien zu dem Schluss gekommen, „dass Glyphosat nicht die Ursache seiner Krankheit ist“.

Die Anwälte der Klägerin erklärten, es handele sich um einen „sehr ungewöhnlichen Fall“. Die Geschworenen-Jury sei nur gefragt worden, ob die Krebserkrankung des Jungen darauf zurückzuführen sei, dass er Roundup ausgesetzt gewesen sei. Beweise zum Verhalten von Monsanto seien nicht erlaubt gewesen. Möglicherweise würden sie in Berufung gehen.

Monsanto sieht sich wegen Roundup in den USA bereits mit zahlreichen Klagen konfrontiert, in denen das Herbizid als Ursache von Krebserkrankungen benannt wird. Das US-Unternehmen war im Jahr 2018 von Bayer aufgekauft worden. Der Leverkusener Chemiekonzern übernahm damit auch die juristischen Probleme von Monsanto.

Bayer betont stets, dass Roundup bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf entsprechende Einschätzungen unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte hingegen 2015 konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

Im vergangenen August zog der Leverkusener Konzern in dem Streit vor das Oberste Gericht der USA. Bayer beantragte dort eine Revision des sogenannten Hardeman-Falls.

In diesem Fall hatte ein Bundesberufungsgericht in San Francisco im Mai eine Verurteilung des Konzerns zu Schadenersatz in Millionenhöhe an den an Krebs erkrankten Edwin Hardeman bestätigt, der jahrelang Roundup verwendet hatte. Zur Begründung hatte es in dem Fall unter anderem geheißen, Monsanto habe nicht genügend vor den gesundheitlichen Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt.

Im Mai stieg Bayer aus einem Vergleichsverfahren mit dem Ziel einer milliardenschweren Einigung mit zehntausenden Klägern aus. Stattdessen entwickelte der Konzern einen Fünf-Punkte-Plan, mit dem künftigen Rechtsrisiken zu Roundup begegnet werden soll. (afp/oz)



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