Nach Wahlanfechtung: Ermittlung gegen FPÖ-Wahlbeisitzer wegen „falscher Beurkundung“

Nachdem sie Wahlanfechtung eingereicht hat, wird in Österreich nun die FPÖ selbst Ziel von Ermittlungen. Die Rolle einiger ihrer Wahlbeisitzer muss geklärt werden. Sie hatten mit ihrer Unterschrift Auszählungsergebnisse abgesegnet, die sie später beanstandeten.
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Norbert Hofer und Heinz-Christian Strache von der FPÖ: Nebenwirkung ihrer Wahlanfechtung sind Ermittlungen gegen FPÖ-Beisitzer.Foto: JOE KLAMAR/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Juni 2016

Nach dem die FPÖ die Präsidentschaftswahl wegen möglicher Manipulationen der Stichwahl angefochten hat, wird nun auch gegen FPÖ-Wahlbeisitzer ermittelt. Wie das Nachrichtenmagazin „Profil" in einem Vorabbericht am Samstag schreibt, untersucht das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung die Rolle von FPÖ-Wahlbeisitzern bei der Auszählung der Briefwahl-Stimmen. Die Kronenzeitung berichtete.

Die Ermittlungen richten sich gegen bekannte und unbekannte Täter wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und "falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt". Zu den Verdächtigen zählen laut "Profil" Mitglieder von Bezirkswahlbehörden, darunter auch einige Wahlbeisitzer der FPÖ. Sie hatten in eidesstattlichen Erklärungen zur Wahlanfechtung Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen beklagt – obwohl sie zuvor per Unterschrift bestätigt hatten, dass alles ordnungsgemäß verlaufen sei.

Verfassungsgericht befragt 90 Zeugen

Am morgigen Montag beginnt vor dem österreichischen Verfassungsgericht das bisher größte Beweisverfahren in dessen Geschichte. Insgesamt 90 Zeugen sollen im Rahmen der Wahlanfechtung vernommen werden. Die Höchstrichter müssen dann entscheiden, ob die Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai wiederholt werden muss.

Im Anschluss daran dürfen Vertreter der beiden Kandidaten Fragen stellen. Weder die FPÖ-Männer Norbert Hofer und Heinz-Christian Strache werden vor dem Gericht erscheinen, noch der designierte Präsident Alexander van der Bellen. Sie alle werden durch ihre Anwälte vertreten, berichtet die Krone.

Die Verfassungsrichter müssen zunächst feststellen, ob die behaupteten Fehlern so viele Stimmen betreffen, dass sich das Wahlergebnis zugunsten Norbert Hofers hätte ändern können. Nur wenn dies der Fall ist, muss sich das Gericht detailliert mit der 152 Seiten starken Anfechtung befassen. Da Van der Bellen im Endergebnis nur 30.863 Stimmen vor Hofer lag, halten Experten eine Wiederholung der Stichwahl für wahrscheinlich.

Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter wird am 6. Juli gerechnet. Am 8. Juli war die „Angelobung“ Alexander van der Bellens als Präsident geplant, denn an diesem Datum endet die Amtszeit des noch amtierenden Heinz Fischers. Falls die Wiederholung der Wahl beschlossen wird, müssten die drei Nationalratspräsidenten einspringen und Österreichs Staatsoberhaupt bis zum neuen Wahlergebnis im Herbst vertreten. Als wahrscheinlichster Termin der Wiederholung gilt der 23. Oktober.

Van der Bellen: „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat"

Erstmals nach der Wahlanfechtung meldete sich am Samstagnachmittag Alexander van der Bellen zu Wort. Auf seiner Facebook-Seite schrieb der ehemalige Grünen-Chef unter dem Titel „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat“:

Wir Österreicherinnen und Österreicher mögen noch so verschieden sein, aber was uns als Land und als Demokratie eint, ist der Glaube an den Rechtsstaat und seine Institutionen. Dieses Vertrauen in den Rechtsstaat ist das Fundament unserer Republik. Daran müssen wir uns in diesen Tagen erinnern.

Denn wie immer der Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich bezüglich der Wahlanfechtung entscheiden wird: Nicht alle werden mit der Entscheidung des VfGH glücklich sein. An diese appelliere ich schon jetzt:

Es ist unser aller Recht, Österreichs Institutionen anzurufen. Und es ist unser aller Pflicht, deren Entscheidungen zu respektieren. Vertrauen wir in unsere Demokratie, vertrauen wir in unseren Rechtsstaat. Der Verfassungsgerichtshof ist jetzt am Wort und soll in Ruhe seine Arbeit tun. (vdb)“

Hofer hatte sich bereits am 8. Juni zur Anfechtung geäußert. Die Situation sei weder für ihn noch für Dr. van der Bellen eine einfache, sagte er damals auf Youtube und bat darum „Fassung zu bewahren“ und den Gerichten zu vertrauen.

(rf)



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