„Nein heißt Nein!“ – Abschließende Beratung über Verschärfung des Sexualstrafrechts im Bundestag
Seit den Sex-Pogromen in der Kölner Silvesternacht ist alles anders in Deutschland. Das große unheilvolle Schweigen über sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen durch eingereiste Migranten wurde durch den Mut zur Aussage von Hunderten betroffener Frauen gebrochen.
Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts passt sich die Gesetzgebung nun der neuen Lage im Land an.
Schlupfloch für Täter
„Wir haben gesehen, dass es hier eine Strafbarkeitslücke gibt.
Das heißt, das sind Taten, die bisher allenfalls als Beleidigungen geahndet werden können, aber in ihrer Intensität eigentlich weit über das Maß einer Beleidigung hinausgehen“, sagte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bereits Anfang des Jahres, erinnert der „MDR“.
Deswegen sei allen völlig klar gewesen:
Wir müssen hier eine Strafbarkeit schaffen, diese Taten dürfen nicht ungestraft geschehen.“
(Justizminister Gemkow, CDU, Sachsen)
Nach altem Sexualstrafrecht galt eine sexuelle Attacke nur dann als Vergewaltigung, wenn das Opfer geschlagen oder bedroht wurde. Durch dieses Schlupfloch entkam ein Täter, der sein Opfer dermaßen eingeschüchtert hatte, dass es aus Angst die Tat über sich ergehen ließ.
Bisher lasche Justiz gegen Sex-Täter
Wie Susanne Hampe vom Frauennotruf Leipzig bedauert, könnten die Täter aber oft nicht gefasst werden, weil sie in der Menge untertauchen würden.
Doch selbst wenn sie ermittelt wurden, „wurden diese Verfahren in der Vergangenheit regelmäßig eingestellt oder die Täter wurden beauflagt, eine kleine Geldsumme zu zahlen. Das empfinden viele als eine zweifache Beleidigung: Der Übergriff ist die eine und die Behandlung durch die Justiz die nächste“, so Hampe.
Doch das öffentliche Bewusstsein für solche Straftaten habe sich verändert.
Zusammenarbeit der Länder
Bei dem Gesetzespaket brachte Sachsen oben genannten Aspekt mit ein. Künftig gilt, dass wer einen anderen Menschen in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und somit belästigt, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Das Bundesland Bayern machte sich für einen Passus stark, dass wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen werde, sich das Maß auf bis zu fünf Jahre erhöhen könne. Damit setzte sich das größte deutsche Bundesland offenbar explizit gegen die aus dem arabischen Raum importierten sexuellen Gruppenübergriffe nach dem Taharrusch-Prinzip ein.
Inhalt des Paketes ist auch der veränderte Strafrechtsparagraf 177. Dieser sieht nun vor, dass eine Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zu einer Ausweisung ausländischer Straftäter führen kann, so der „MDR“.
„Diese Haltung, zu sagen: Wer so etwas macht, wird bestraft – das finde ich ein sehr sehr gutes Zeichen“, findet Susanne Hampe vom Frauennotruf Leipzig.
Relevante Internetseiten:
„Du bist nicht allein. Auf unserer Webseite haben sich knapp 10.000 User/innen angemeldet, die traumatische Erlebnisse hatten und nun die ersten Schritte in der Verarbeitung machen. 2807 User/innen haben in Interviews über ihre Erlebnisse berichtet und 2627 Täterklagen wurden verfasst. In den Foren gibt es über 160.000 Beiträge. Wir würden uns freuen, wenn auch Du den Mut findest, aktiv Deine Erlebnisse zu verarbeiten.“
„Wir helfen Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind. Auch deren Angehörige liegen uns am Herzen. Wir tun dies als gemeinnütziger und einziger bundesweit tätiger Opferhilfeverein mit 3.200 ehrenamtlichen Helfern in 420 Außenstellen.“
Opfertelefon: 116 006
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