Österreich: Asyl-Rechtsberatung wird staatlich

Die Gründung der BBU, „Bundesbetreuungsagentur", ist Teil des Regierungsprogramms und soll eine „unabhängige und objektive Rechtsberatung“ zum Thema Asyl sicherstellen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.
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Ein Blick auf die Skyline von Wien.Foto: iStock
Epoch Times9. Januar 2019

Nach Unstimmigkeiten zwischen Justiz- und Innenministerium zum Thema Asyl-Rechtsberatung haben sich nun beide Seiten geeinigt. „Wir haben uns darauf verständigt, dass Justiz- und Innenministerium bis März einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform der Rechtsberatung ausarbeiten und dieser von der Regierung ebenfalls im März im Ministerrat beschlossen wird“, so die beiden dafür zuständigen Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) in einer Pressemitteilung.

Dort heißt es weiter: Im Regierungsprogramm sei eine Reform der Asyl-Rechtsberatung festgeschrieben, und diese würde gemeinsam erarbeitet. Klar sei, „dass wie im Regierungsprogramm vorgesehen und in vielen anderen Ländern üblich, die Rechtsberatung im Asylbereich von einer staatlichen Agentur übernommen wird“.

Verträge mit NGOs zur Asyl-Rechtsberatung werden aufgelöst

Die bisherigen Verträge mit den NGOs (Caritas, Diakonie, Volkshilfe etc.), die derzeit im Auftrag von Innen- bzw. Justizministerium Asylwerber betreuen, werden aufgelöst. Laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) soll die Asylberatung durch eine neu geschaffene Agentur namens „Bundesbetreuungsagentur“ (BBU) übernommen werden.

Die Gründung der BBU ist Teil des Regierungsprogramms und soll eine „unabhängige und objektive Rechtsberatung“ zum Thema Asyl sicherstellen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

Kritiker hingegen sehen eine Gefährdung der Unabhängigkeit. Denn beide Behörden, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das für die Asylverfahren in 1. Instanz zuständig ist, als auch die Bundesbetreuungsagentur (BBU), die für Beratungen und Beschwerden zuständig ist, unterstehen dem Innenministerium.

Aktuell sind rund 38.000 Asylverfahren offen, rund 7.000 beim BFA und die restlichen 31.000 beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das für die Asylverfahren in 2. Instanz – also bei Berufung – zuständig ist. (er)



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