Österreich: Mögliche Dunkelziffer von bis zu 67.400 Corona-Infizierten – ab 14. April erste Lockerungen im Handel

Zwischen 10.200 und 67.400 Personen außerhalb der Spitalspflege könnten in Österreich mit Corona infiziert sein. Das ergab ein Stichprobentest im Auftrag des Wissenschaftsministeriums. Dennoch werden am 14. April die ersten Lockerungen für den Handel in Kraft treten.
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Auch weiterhin heißt es: Abstand halten.Foto: iStock
Von 10. April 2020

In Österreich werden mit 14. April die ersten Lockerungen zu den Corona-Maßnahmen in Kraft treten, die einen Monat davor zu einem weitgehenden Stillstand des sozialen und wirtschaftlichen Lebens im Land geführt hatten. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat in der Nacht auf Freitag (10.4.) die erwartete Verordnung kundgetan, die konkretisieren soll, wie das „langsame Hochfahren des Handels“, das die Regierung zu Beginn der Woche angekündigt hatte, im Detail vonstattengeht.

Mundschutz und Abstand bleiben Pflicht

Derzeit dürfen lediglich Supermärkte und als systemrelevant eingestufte Unternehmen wie Apotheken oder Banken ihre Betriebsstätten öffnen. Ab kommendem Dienstag werden auch Baumärkte, Pfandleihhäuser, der Edelmetallhandel sowie „sonstige Betriebsstätten des Handels“ wieder Kunden empfangen – sofern ihre Lokalitäten eine Maximalgröße von 400 Quadratmetern nicht überschreiten.

Die zulässigen Öffnungszeiten werden auf 7.40 bis 19.30 Uhr beschränkt. Einkaufszentren bleiben geschlossen, da „der Kundenbereich der Betriebsstätten zusammenzuzählen ist, wenn der Kundenbereich über das Verbindungsbauwerk betreten wird“. Ein Verbot der Veränderung der Größe des Kundenbereiches soll verhindern, dass Unternehmen nachträglich ihre Verkaufsräumlichkeiten verkleinern.

Die bis dato geltenden Vorkehrungen zum Infektionsschutz bleiben in vollem Umfang aufrecht, schreibt die „Kronen Zeitung“. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen – ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Zudem muss der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden.

Gaststätten und Hotels bleiben geschlossen

Außerdem gilt eine Obergrenze bezüglich der Zahl an Kunden, denen der gleichzeitige Aufenthalt in der Betriebsstätte erlaubt ist: So dürfen nur so viele Kunden gleichzeitig den Laden betreten, dass jeweils nur einer davon auf 20 Quadratmeter der Gesamtverkaufsfläche kommt. Ist der Kundenbereich von vornherein kleiner als 20 Quadratmeter, so darf jeweils nur ein Kunde die Betriebsstätte betreten.

Zudem dürfen künftig auch Waschstraßen und Fahrradwerkstätten wieder ihre Tore öffnen – zuvor waren lediglich Tankstellen im engeren Sinne und Kfz-Werkstätten als Einrichtungen der Grundversorgung von der Pflicht zur Schließung ausgenommen. Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen, allerdings ist es ihnen erlaubt, Bringdienste zu betreiben.

Die Geltungsdauer der „Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes“ als solche wird vom 13. April bis Ende des Monats verlängert. Geschlossen bleiben deshalb auch weiterhin Sportplätze, Fitnessstudios und – mit wenigen Ausnahmen – „Beherbergungsbetriebe zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung“.

Hochzeiten und Begräbnisse „im engen familiären Kreis“

Die Gesundheitskontrollen an den Grenzen werden auf alle an Österreich angrenzenden Länder ausgedehnt. Als „notwendiges Grundbedürfnis“ rechtfertigen auch Hochzeiten und wie bisher schon Begräbnisse eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot. Beides aber unter der Voraussetzung, dass diese nur im „engen familiären Kreis“ abgehalten werden.

Die Zahl der aktiven Corona-Fälle in Österreich ist auch am gestrigen Donnerstag weiter gesunken, derzeit sind nur noch 7.709 Personen infiziert. Demgegenüber konnten gestern 728 weitere Infizierte als geheilt registriert werden.

Faßmann stellt Dunkelziffer-Studie zu Corona-Fällen in Österreich vor

Um die mögliche Dunkelziffer an nicht registrierten Corona-Infizierten zu schätzen, hat, wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichten, das Sozialforschungsinstitut SORA in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz, der Medizinischen Universität Wien und weiteren Institutionen Stichprobentests unter in Österreich lebenden, nicht im Spital befindlichen Menschen durchgeführt. Der Auftrag dazu kam vom Wissenschaftsministerium.

Wie Minister Heinz Faßmann am Freitag bekannt gab, war in Österreich Anfang April davon auszugehen, dass es zusätzlich zu den Erkrankten in Spitalspflege landesweit zwischen 10.200 und 67.400 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierte gäbe. Der wahrscheinlichste Wert liege bei 28.500 Infizierten.

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