Österreichs Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot an Schulen sowie Sterbehilfeverbot

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Verfassungsgerichtshof in Wien.Foto:  Christian Bruna/dpa
Epoch Times11. Dezember 2020

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Kopftuchverbot an Grundschulen – in Österreich Volksschulen – gekippt. Das im vergangenen Jahr eingeführte Gesetz sei verfassungswidrig und diskriminierend, urteilte das Gericht am Freitag. Das Gesetz verbietet Mädchen unter zehn Jahren, in der Schule das Kopftuch zu tragen. Geklagt hatten die Eltern von zwei Kindern, die von dem Verbot betroffen sind.

Dem Gericht zufolge verstößt das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit. Das Gesetz könne nur so verstanden werden, dass es auf islamische Kopfbedeckungen abziele, erklärte das Verfassungsgericht.

Bildungsminister Faßmann bedauert „Zwang im Bildungssystem“

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kündigte an, sich mit den Argumenten des Gerichts auseinanderzusetzen. „Ich bedauere, dass Mädchen nicht die Möglichkeit haben werden, frei von Zwang ihren Weg durch das Bildungssystem zu gehen“, sagte der Minister.

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, befürwortete das Urteil. Es beende „die populistische Politik der Verbote“, meinte er. Die IGGÖ hatte damals darauf hingewiesen, dass das Gesetz ohnehin nur eine „verschwindend geringe Zahl“ von Mädchen in Österreich betreffen werde.

Weg frei für legale „Sterbehilfe“ in Österreich

Österreichs Verfassungsgericht hat das pauschale Verbot von Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Der Straftatbestand „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, erklärte Gerichtspräsident Christoph Grabenwarter am Freitag.

Dieses umfasse „das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“. Die österreichische Regierung hat nun bis zum 1. Januar 2022 Zeit, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln.

„Hilfeleistung zum Selbstmord“ unter Strafe

Mehrere Betroffene hatten gegen das Gesetz geklagt, darunter zwei Schwerkranke. Derzeit kann Sterbehilfe in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Die schwarz-grüne Regierung Österreichs hatte sich zuvor gegen eine Abschaffung des Verbots ausgesprochen. Sie fürchtet im Falle der Legalisierung einen Missbrauch der Sterbehilfe. Das Gericht forderte in seiner Entscheidung, gesetzlich zu garantieren, dass eine Entscheidung zur Sterbehilfe „frei und ohne Beeinflussung“ getroffen werden kann.

In Deutschland kippten die Bundesverfassungsrichter Ende Februar das Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Sterbehilfe, weil dies das Recht auf selbstbestimmtes Sterben angeblich zu sehr einschränke. (afp)



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