Orban-Regierung will traditionelle Geschlechtsdefinitionen in die Verfassung aufnehmen

Die Regierung des konservativen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban will in die Verfassung des Landes Definitionen von Elternschaft und Geschlecht hineinschreiben lassen.
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Ungarns Premierminister Viktor Orban nimmt am 15. Oktober 2020 am persönlichen EU-Gipfel in Brüssel teil.Foto: YVES HERMAN/POOL/AFP über Getty Images
Epoch Times11. November 2020

Die Regierung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban geht – gegen den Druck der EU-Behörden aus Brüssel – weiter auf dem Weg der Rückbesinnung auf traditionelle Werte.

Ungarn hat nun angekündigt in die Verfassung des Landes die Definitionen von Elternschaft und Geschlecht hineinschreiben zu lassen. Nach dem am Dienstag ins Parlament eingebrachten Entwurf von Justizministerin Judit Varga soll es künftig in der Verfassung heißen, dass „die Mutter eine Frau ist und der Vater ein Mann“.

Auch soll demnach festgelegt werden, dass das Geschlecht eines Menschen allein als jenes zum Zeitpunkt seiner Geburt zu definieren ist. Seit Mai ist es in Ungarn bereits verboten, eine Änderung des Geschlechts bei den Behörden eintragen zu lassen.

EU-Rechtsstaatsmechanismus soll künftig der EU mehr Möglichkeiten geben Druck auf EU-Länder auszuüben

Die EU-Behörde kritisierte Ungarn bereits in der Vergangenheit mehrfach mit Verweis um die Wahrung der Grundrechtecharta der Europäischen Union und wies dabei auf einen Schutz sexueller Minderheiten hin.

Auch soll ein sogenannter Rechtsstaatsmechanismus, der an den neuen Sieben-Jahres-Haushalt der EU gekoppelt werden soll, künftig der EU mehr Möglichkeiten geben Druck auf EU-Länder auszuüben, die der EU-Politik nicht folgen wollen und einen eigenständigen nationalen Kurs wählen. Zahlungen von EU-Mitteln an EU-Mitgliedstaaten könnten so gekürzt werden. Begründet würde dies dann mit Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta.

Orban droht mit Veto gegen den EU-Haushalt

Orban hat nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP in einem Brief an die EU-Kommission mit seinem Veto gegen den EU-Haushalt gedroht, sollte an dem Rechtsstaatsmechanismus festgehalten werden.

Der EU-Haushalt muss einstimmig von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden. (afp/er)



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