Polens Regierungschef fordert Annahme von Kompromiss im EU-Rechtsstaatsstreit

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Mateusz Morawiecki (links) und Viktor Orbán sprechen bei einer Pressekonferenz Lublin, am 11. September 2020.Foto: WOJTEK RADWANSKI/AFP via Getty Images
Epoch Times10. Dezember 2020

Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki hat die anderen Mitgliedstaaten beim EU-Gipfel aufgefordert, den vorliegenden Kompromiss im Haushaltsstreit anzunehmen. Dieser sei „Vorbedingung“ dafür, dass sein Land sein Veto gegen den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds aufgebe, sagte Morawiecki am Donnerstag (10. Dezember) in Brüssel.

Er warnte andere Mitgliedstaaten mit Blick auf die umstrittene Kürzung von EU-Geldern bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, dass sie als nächstes von Brüssel „angegriffen“ werden könnten.

Ungarn und Polen hatten wegen der Rechtsstaatspläne ihr Veto gegen ein 1,8 Billionen Euro schweres Finanzpaket aus dem EU-Haushaltsrahmen für die kommenden sieben Jahre und dem Corona-Hilfsfonds eingelegt. Ohne Lösung droht der EU ab Januar ein Nothaushalt mit drastischen Kürzungen. Auch der 750 Milliarden Euro schwere Hilfsfonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise könnte nicht wie geplant starten.

Die Frage der Rechtsstaatlichkeit sei „klar“ in den EU-Verträgen geregelt, sagte Morawiecki. Es müsse vermieden werden, dass über den neuen Rechtsstaatsmechanismus „willkürliche und politisch motivierte Entscheidungen“ getroffen würden. Denn dies wäre „eine sehr gefährliche Situation“ für Europa.

Der mit dem deutschen EU-Vorsitz ausgehandelte Kompromissvorschlag solle hier rechtliche „Sicherheit“ bringen, sagte Morawiecki. Denn auch Polen unterstütze das Vorgehen gegen Betrug und Korruption bei EU-Geldern. Es müsse aber „eine Demarkationslinie“ zu anderen Aspekten der Rechtsstaatlichkeit geben.

Der vorliegende Kompromisstext bekräftigt, dass der Rechtsstaatsmechanismus lediglich dem Schutz des EU-Haushaltes und der finanziellen Interessen der Union dient. Gleichzeitig wird Polen und Ungarn zugesichert, dass keine Kürzungen von EU-Geldern erfolgen, wenn sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Regelung einreichen. Dies könnte die Anwendung des Mechanismus bis ins Jahr 2022 verzögern. (afp)



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