Für innere Sicherheit ist die Polizei zuständig
Dobrindt will Bundeswehr für Abschuss von Drohnen einsetzen
Wenn heute über dem Oktoberfest eine unbekannte Drohne kreisen würde – wer sollte sie abschießen? Die Polizei oder die Bundeswehr? Politiker von SPD und Grünen sowie Polizeivertreter haben dazu unterschiedliche Ansichten. Bisher könnte das nur die Armee.

Technische Hilfsmittel zum Abfangen von Drohnen werden immer wichtiger für die Sicherheitsbehörden in Deutschland.
Foto: Marcus Golejewski/dpa
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will, dass die Bundeswehr künftig Drohnen abschießen darf. „Es geht darum, dass wir vorbereitet sind, dass die kritische Infrastruktur und große Menschenansammlungen geschützt werden“, sagte Dobrindt am 27. September in Berlin.
Der Minister will im Herbst die Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes vorlegen. Es gehe „um das Aufspüren der Drohnen, das Abfangen der Drohnen und das Abschießen der Drohnen“. Derzeit liegt die Zuständigkeit überwiegend bei den Polizeien von Ländern und Bund. In einem neuen Drohnenabwehrzentrum sollen die Kompetenzen gebündelt werden.
Der CSU-Politiker will zudem, dass Bundespolizei und Bundeskriminalamt in Bereitschaft versetzt werden, „um sehr schnell, wenn es sein muss, zu reagieren“.
Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
SPD will Fähigkeiten der Polizei massiv ausbauen
Vor einem zu starken Fokus auf die Bundeswehr warnte auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler: Im Regelfall gehe es um „rein polizeiliche Einsatzlagen“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Fähigkeiten der Bundespolizei müssten deshalb massiv ausgebaut werden. „Nur ganz ausnahmsweise wird es darum gehen, die Bundeswehr um Amtshilfe zu ersuchen.“
Kritik kommt auch von den Grünen. Es sei gut, dass sich Dobrindt für die Bedrohung durch Drohnen interessiert, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, der „Rheinischen Post“. „Dass er dabei den Ball wieder Richtung Bundeswehr spielt, muss aber amüsieren.“ Dobrindt „sollte besser Vorschläge machen, die er als Innenminister auch selber umsetzen muss. Innere Sicherheit ist ja seine Verantwortung“.
Zugleich räumte die Grünen-Politikerin ein, dass man in der Ampel beim Thema Gesamtverteidigung zu wenig hinbekommen habe. „Zu stark war der Wunsch der SPD, bei der Friedenserzählung von Scholz bleiben zu können. Heute sehen wir deutlich, dass dadurch wertvolle Zeit verloren ging“, so Nanni.
16 Landespolizeien sollen zuständig sein?
Zustimmung zu Dobrindts Vorstoß signalisierte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU). „Neben der Bundeswehr für militärische Liegenschaften sind 16 Landespolizeien und die Bundespolizei zuständig, ohne über ausreichende eigene Fähigkeiten zur technischen Wirkung gegen Drohnen zu verfügen“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Diese Fähigkeit habe bisher ausschließlich die Bundeswehr. Es sei deshalb eine Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz nötig, dass die Bundeswehr ihre Fähigkeiten auch für Drohnenangriffe über zivilen Liegenschaften einsetzen dürfe.
Im Januar hatte die Vorgängerregierung eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, damit die Bundeswehr Drohnen künftig auch abschießen kann. Die Vorlage wurde wegen des Regierungswechsels nicht mehr im Parlament verabschiedet.
Was sagen Polizeivertreter?
Es sei zwar gut, dass der Minister die Drohnenabwehr angehe, sagt der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke. „Als Polizeiminister muss er aber seine Polizei befähigen und nicht auf die Bundeswehr hoffen, denn der Einsatz der Bundeswehr ist nur schwer und in wenigen Ausnahmen möglich.“
Die Polizei sei immer verfügbar. Die Bundeswehr habe hingegen „viel zu lange Reaktionszeiten für diese spontanen Bedrohungen“. Statt auf deren „langwierige Amtshilfe“ zu setzen, sei daher „sofort eine Rechtsgrundlage zum sofortigen Abschießen von Drohnen für alle Vollzugsbehörden in Deutschland“ erforderlich.
Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, nennt die Pläne Dobrindts „rechtlich und politisch heikel“. Das Grundgesetz weise die Verantwortung für die innere Sicherheit eindeutig den Polizeien von Bund und Ländern zu.
„Der Einsatz der Streitkräfte im Inland ist nur unter ganz engen, klar definierten Voraussetzungen erlaubt, etwa beim inneren Notstand oder bei einer Naturkatastrophe“, sagt er dem „Handelsblatt“. Peglow hält es für zielführender, die Polizei rechtlich und technisch zu befähigen, Drohnen selbst erkennen, stören und neutralisieren zu können. (afp/ks)
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