Polnisches Verfassungsgericht hält EuGH-Anordnungen für nicht bindend

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Das Königsschloss in der Warschauer Altstadt im Sonnenaufgang.Foto: iStock
Epoch Times15. Juli 2021

Der Justizstreit zwischen Polen und der EU nimmt weiter an Intensität zu: Am Mittwoch entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Die Entscheidungen des EuGH zum „System, den Prinzipien und Abläufen“ der polnischen Gerichte stünden „nicht im Einklang“ mit der polnischen Verfassung, erklärte Richter Stanislaw Piotrowicz. Kritiker der polnischen Regierung warnten vor einem Schritt Richtung Polexit – also dem Austritt Polens aus der EU.

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um eine 2018 neu geschaffene, umstrittene Disziplinarkammer am Obersten Gericht, die die Aufsicht über alle Richter hat, einschließlich jener am Obersten Gerichtshof. Sie kann deren Immunität aufheben, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen, und deren Gehälter kürzen.

EU-Kommission: Unabhängigkeit der Kammer fraglich

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich und stellt ein Risiko für die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte dar. Die Mitglieder der Kammer werden vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ausgewählt.

Brüssel hatte deshalb Klage in Luxemburg eingereicht. Im April 2020 ordnete der EuGH in einer Eilentscheidung an, dass die Kammer ihre Arbeit bis zur Klärung des Falls vorläufig einstellen müsse. Am Mittwoch erließ das Luxemburger Gericht erneut eine einstweilige Anordnung zu der Kammer. Polen muss demnach die Anwendung nationaler Vorschriften zu Zuständigkeiten der Disziplinarkammer sofort aussetzen.

„Wir befinden uns im Prozess eines juristischen Polexit“

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts am Mittwoch warf der neue polnische Oppositionsführer und ehemalige EU-Ratspräsident Donald Tusk der Regierung vor, „die EU zu verlassen“. „Nur wir Polen können uns dem erfolgreich entgegenstellen“, schrieb er auf Twitter.

Auch Polens unabhängiger Ombudsmann für Menschenrechte, Adam Bodnar, warnte: „Wir befinden uns im Prozess eines juristischen Polexit, der Schritt für Schritt stattfindet.“

Justizminister Zbigniew Ziobro begrüßte das Urteil hingegen. Es sei eine Entscheidung „gegen Einmischung, Übermächtigung und juristische Aggression durch Organe der Europäischen Union“, erklärte er.

Im andauernden Streit der EU mit Warschau über die Justizreformen war auch das Verfassungsgericht selbst 2016 Gegenstand einer umstrittenen Reform. Seitdem ist es Kritikern im In- und Ausland zufolge mit der PiS nahestehenden Richtern besetzt.

Regierung:  Reformen sind notwendig

Die polnische Regierung argumentiert, die Reformen seien notwendig, um gegen Korruption und das Erbe des Kommunismus im polnischen Justizsystem vorzugehen. Die EU-Kommission ist hingegen der Ansicht, dass sie die Unabhängigkeit des Justizsystems und die Gewaltenteilung in Polen untergraben.

Am Donnerstag wird der EuGH sein Urteil über die Zulässigkeit der umstrittenen Disziplinarkammer verkünden. Polens Verfassungsgericht setzt am gleichen Tag wiederum seine Anhörungen zu der heiklen Frage fort, ob die nationale Verfassung Vorrang vor EU-Recht hat. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Verfassungsgericht Ende März um eine Entscheidung ersucht. Anlass war eine der EuGH-Entscheidungen gegen die Justizreformen.

Vorrang des nationalen Rechts vor EU-Recht?

Experten sehen in der möglichen Bestätigung eines Vorrangs des nationalen Rechts vor EU-Recht einen Schritt Richtung Polexit. Ehemalige polnische Verfassungsrichter hatten Anfang des Jahres gewarnt, ein Urteil gegen den Europäischen Gerichtshof wäre „eine drastische Verletzung der Verpflichtungen eines Mitgliedstaates und ein weiterer Schritt in Richtung eines Rückzugs des Landes aus der Union“. (afp)



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