Koblenzer Gericht eröffnet im April Prozess gegen mutmaßliche syrische Ex-Geheimdienstmitarbeiter

Einem syrischen Ex-Geheimdienstmitarbeiter wird ab dem 23. April in Koblenz der Prozess gemacht. Er ist angeklagt wegen mehrfachen Mordes, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung. Dem zweiten Angeklagten, dem 43-jährigen Eyad A., wirft die Anklage Beihilfe vor. Beide sind nach Deutschland eingereist und dann festgenommen worden.
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Am 26. Oktober 2019 sitzen Männer, die der Zugehörigkeit zur Gruppe des Islamischen Staates (IS) beschuldigt werden, auf dem Boden eines Gefängnisses in der nordost-syrischen Stadt Haschach. - Kurdische Quellen sagen, dass etwa 12.000 IS-Kämpfer, darunter Syrer, Iraker sowie Ausländer aus 54 Ländern, in kurdisch geführten Gefängnissen in Nordsyrien festgehalten werden.Foto: FADEL SENNA/AFP über Getty Images
Epoch Times10. März 2020

Weil sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben sollen, müssen sich zwei mutmaßliche frühere syrische Geheimdienstmitarbeiter ab dem 23. April vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Koblenz ließ die Anklage wegen 58-fachen Mordes und weiterer Verbrechen zu, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Der Generalbundesanwalt wirft dem 57-jährigen Anwar R. vor, zwischen April 2011 und September 2012 in Syrien durch einen systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. In diesem Zusammenhang werden ihm 58-facher Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten, dem 43-jährigen Eyad A., wirft die Anklage Beihilfe vor.

Beide sollen dem syrischen Geheimdienst angehört haben. R. sei der militärische Vorgesetzte eines syrischen Gefängnisses gewesen. Er habe Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten gehabt. Unter R.s Verantwortung habe es laut Anklage Tötungen und Folterungen gegeben.

Folterung mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks

Zwischen April 2011 und September 2012 seien mindestens 4.000 Häftlinge während der gesamten Dauer ihrer Inhaftierung mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden. In jeweils einem Fall sei es zu einer Vergewaltigung und einer schweren sexuellen Nötigung gekommen. R. habe die Vernehmungsbeamten und Gefängniswärter zum Dienst eingeteilt und ihre Arbeitsabläufe bestimmt. Er habe über das Ausmaß der Folterungen Bescheid gewusst.

Die Misshandlungen hätten dazu gedient, Geständnisse zu erzwingen und Informationen zu erlangen. Mindestens 58 Menschen seien durch die Misshandlungen gestorben. Darüber hinaus hätten im Gefängnis selbst unmenschliche Haftbedingungen geherrscht. Beispielsweise seien Haftzellen so stark überfüllt gewesen, dass ein Hinsetzen oder Hinlegen unmöglich gewesen sei.

Beide Syrer sitzen seit Juni 2019 in Untersuchungs-Haft

A. sei Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen. Er habe den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten begleitet, die bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden seien. A. habe bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter in dem Gefängnis gewusst.

R. reiste im Juli 2014 in die Bundesrepublik ein, A. im April 2018. Beide wurden im Februar 2019 festgenommen. R. sitzt seitdem in Untersuchungshaft, A. wurde im Mai vorübergehend aus der Haft entlassen. Seit Juni befindet auch er sich durchgehend in Untersuchungshaft. Bis Mitte August sind 24 Verhandlungstage angesetzt. (afp)



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