Prozess um Vergewaltigung und Tod der 13-jährigen Leonie

An einem Junimorgen 2021 wird die Leiche eines Mädchens am Straßenrand gefunden. Ermittler machen drei Verdächtige aus. Ihre ausländische Herkunft macht den Fall zum Politikum.
Das Wiener Landgericht. Prozesse in Strafsachen.
Das Wiener Landgericht für Strafsachen.Foto: Helmut Fohringer/Apa-Pool/APA/dpa
Epoch Times27. September 2022

In einem Tötungsprozess um Drogen und Missbrauch stehen ab Dienstag in Wien drei junge Männer vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im Juni 2021 der 13-jährigen Leonie große Mengen Ecstasy verabreicht und sie vergewaltigt zu haben. Laut Anklage starb das Kind an einer Drogen-Überdosis und an Erstickung. Die Täter legten die Leiche auf einem Grünstreifen am Straßenrand ab. Passanten entdeckten dort den leblosen Körper.

Der Fall, den das Wiener Landgericht verhandelt, hatte von Anfang an auch eine politische Dimension. Die konservative Kanzlerpartei ÖVP nahm die afghanische Abstammung der Verdächtigen zum Anlass, auf Abschiebungen von kriminellen Asylbewerbern nach Afghanistan trotz der Machtergreifung der militant-islamistischen Taliban zu beharren. Vertreter der ÖVP stellten außerdem die Frage, ob manche Flüchtlinge überhaupt in die österreichische Gesellschaft integrierbar seien.

Anklage: Vergewaltigung mit Todesfolge

Die Männer im Alter von 19, 20 und 23 Jahren sind wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Sie haben die Vorwürfe bestritten. Laut der Staatsanwaltschaft traf Leonie einen von ihnen an einem Freitagabend an einer beliebten Ausgehmeile. Das Mädchen soll demnach zuerst eine Tablette freiwillig zu sich genommen haben. In einer Wohnung hätten die Täter ihr weitere sieben Tabletten in einem Getränk verabreicht. Danach sei es zum Missbrauch gekommen.

Während des Verfahrens will das Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Handyvideo aus der Tatnacht zeigen. Den beiden Jüngeren drohen zwischen zehn und zwanzig Jahren Haft. Über den ältesten Angeklagten könnte auch eine lebenslange Strafe verhängt werden. Die Urteile sollen am 6. Oktober verkündet werden. (dpa/mf)



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