Serbien führt lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Freilassung ein
Serbien hat eine lebenslange Gefängnisstrafe ohne Möglichkeit auf Haftentlassung eingeführt. Die Abgeordneten in Belgrad stimmten am Dienstag für eine entsprechende Gesetzesverschärfung. Bislang belief sich die Höchststrafe in Serbien auf 40 Jahre.
Dem neuen Gesetz zufolge können Häftlinge künftig nach 27 Jahren im Gefängnis ihre Verurteilung vor Gericht anfechten. Dies gilt aber nicht für Vergewaltiger, die ihre Opfer ermordet haben. Auch Täter, die wegen schwerer Verbrechen gegen Kinder und Schwangere verurteilt wurden, haben diese Möglichkeit nicht. Sie können allenfalls vom Präsidenten begnadigt werden.
Das serbische Parlament verabschiedete das Gesetz ungeachtet der Warnungen des Europarats. Die verschärften Regeln verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die vorsieht, dass lebenslange Haftstrafen nach einer gewissen Zeit überprüft werden. Die Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Dunja Mijatovic, hatte Belgrad daher aufgefordert, den Gesetzentwurf nicht zur Abstimmung zu stellen.
Die Diskussion über eine Verschärfung des Strafrechts in Serbien war nach der Vergewaltigung und Ermordung eines 15-jährigen Mädchens im Jahr 2014 entbrannt. Ihr Vater gründete eine Stiftung, die sich seitdem für die Einführung eines lebenslangen Haftstrafe ohne Möglichkeit zur Berufung einsetzte. Der Mörder des Mädchens wurde zu 40 Jahren Haft verurteilt. (afp)
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