Empörung bei Tierschützern: Spaniens Verfassungsgericht kippt Stierkampfverbot in Katalonien

Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180.000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlossen, Anfang 2012 trat es in Kraft. Damit war Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die mit der jahrhundertealten Tradition brach - den Anfang hatten die Kanarischen Inseln 1991 gemacht.
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Der französische Torero Sebastian Castella wirft sich beim Stierkampf im nordspanischen Santander in Pose.Foto: Esteban Cobo/dpa
Epoch Times21. Oktober 2016

Spaniens Verfassungsgericht hat das seit bald fünf Jahren geltende Stierkampfverbot in Katalonien wieder aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es am Donnerstag, der Stierkampf gehöre zum kulturellen Erbe Spaniens, eine Entscheidung über sein Verbot stehe damit nur der Zentralregierung in Madrid zu. Deshalb sei der von der Region verfügte Bann „verfassungswidrig und damit auch ungültig“.

Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180.000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlossen, Anfang 2012 trat es in Kraft. Damit war Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die mit der jahrhundertealten Tradition brach – den Anfang hatten die Kanarischen Inseln 1991 gemacht. 2015 dann erklärte Madrid den Stierkampf zum „immateriellen Kulturerbe“ des Landes.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte nicht nur Tierschutzaktivisten auf die Barrikaden treiben, sondern auch Kataloniens Unabhängigkeitsbefürworter. Sie sehen das Verbot auch als Symbol für die Trennung zwischen Madrid und ihrer Region an.

Das mehrheitlich mit konservativen Richtern besetzte Verfassungsgericht war von Abgeordneten der konservativen Volkspartei des amtierenden Ministerpräsidenten Manuel Rajoy angerufen worden. Drei der zwölf Richter stimmten der Entscheidung nicht zu.

Das Verfassungsgericht hat bereits 2010 ein erweitertes Autonomiestatut für Katalonien wieder aufgehoben, in dem sich die Region zur „Nation“ erklärt hatte. Im November 2014 verhinderte die Zentralregierung dann ein Unabhängigkeitsreferendum per Klage vor dem Verfassungsgericht.

Die Reaktionen von Vertretern aller an der Kontroverse beteiligten Parteien ließen nicht lange auf sich warten. „In Spanien verstößt es gegen die Verfassung, die öffentliche Folter und Ermordung von Tieren zu verbieten. Das sagt schon alles“, twitterte der katalanische Abgeordnete im spanischen Parlament, Gabriel Rufián, der für die Unabhängigkeit seiner Region eintritt.

„Das Verfassungsgericht erklärt das 21. Jahrhundert für null und nichtig“, spottete der Vertreter der katalanischen Regionalregierung, Raül Romeva. Die PP-Vorsitzende für Katalonien, Alicia Sánchez-Camacho, dagegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Ihre Partei werde sich weiter für den Stierkampf einsetzen, versicherte sie.

Der frühere Matador Simon Cases, dessen Unternehmen mehrere Stierkampfarenen in Spanien und Frankreich managt, sagte, der Stierkampf sei „eine Kunstform und Teil der Identität vieler Menschen“. Dass eine politische Institution ihn verbieten konnte, sei „völlig absurd“ gewesen.

Die Tierschutzpartei Pacma kritisierte die Entscheidung als politisch motiviert. Einmal mehr seien Tiere für „einen politischen Krieg missbraucht worden“, sagte das Parteimitglied Ana Bayle der Nachrichtenagentur AFP. „Sie habe von Tieren keine Ahnung, die sind ihnen gleichgültig“.

Auch ganz Spanien ist in der Frage der Stierkämpfe gespalten: Bei der letzten katalanischen Corrida im September 2011 war die Arena von Barcelona mit 18.000 Zuschauern voll besetzt, die Karten waren sofort nach ihrer Freigabe ausverkauft. (afp)



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