Bestätigt: Aufnahme von Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg wird geprüft

Facebook ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte umgehend von seinen Seiten zu entfernen, wenn es davon Kenntnis erhält. In mehreren Fällen soll dies aber nicht geschehen sein. Jetzt überprüft die Staatsanwaltschaft München I ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist.
Titelbild
Mark Zuckerberg - Volksverhetzer?Foto: Drew Angerer/Getty Images
Epoch Times7. November 2016

Die Staatsanwaltschaft München I hat bestätigt, eine Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks zu prüfen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Ein Würzburger Anwalt hatte Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung gestellt. Die Facebook-Verantwortlichen sollen nicht konsequent genug darauf dringen, Hassbotschaften zu löschen.

„Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es werde „auch geprüft, ob deutsches Strafrecht Anwendung findet“.

Derselbe Anwalt hatte bereits im vergangenen Jahr eine vergleichbare Anzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch diese leitete ein Ermittlungsverfahren ein, kam aber Anfang 2016 zu dem Ergebnis, dass Zuckerberg und andere Facebook-Verantwortliche sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten.

Daraufhin stellte die Anklagebehörde diese Ermittlungsverfahren ein. Ermittlungen gegen in Deutschland ansässige Facebook-Manager stellte sie ebenfalls ein. Die Nutzerprofilverwaltung in Europa erledigt Facebook von Irland aus. Die deutsche Tochter befasst sich hingegen lediglich mit Werbung und ähnlichen Aufgaben. (afp)

 

 



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