Strache fordert Aufklärung: IS-Terrorist trotz Anzeige seiner Eltern zur Genesung in Wien

Der 27-jährige Azad G. reiste 2014 nach Wien, nachdem er bei einem Einsatz in Syrien angeschossen wurde. Trotz Anzeige seiner Eltern ließen ihn die Behörden laufen. Ob er die Mindestsicherung erhielt, auf Kosten der Steuerzahler ärztlich versorgt wurde und warum der Verfassungsschutz nicht früher gehandelt hat, wird jetzt ermittelt.
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Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) forderte Aufklärung. Der 27-jährige IS-Terrorist Azad G. hielt sich 2014 ein Jahr in Wien auf, ohne dass der Verfassungsschutz einschritt. Dabei hatten seine Eltern ihn bei den Behörden angezeigt. Erst nach seiner Abreise wurde Haftbefehl erlassen.Foto: ROLAND SCHLAGER/AFP/Getty Images
Epoch Times6. März 2019

Der aus Österreich stammende IS-Terrorist Azad G. (27) lebte ein Jahr lang in Wien, während er seine Schussverletzung von einem Einsatz im Kriegsgebiet auskurierte. Danach reiste er zum nächsten Einsatz, berichtet die „Kronenzeitung“. Er wurde von Kurden festgenommen.

Nun fordert Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) eine Untersuchung.

Da gibt’s noch einiges aufzuklären, das ist ja ungeheuerlich, was hier möglich war.“

Verfassungsschutz lässt IS-Terroristen zweimal laufen

Der heute 27-Jährige wurde 2012 von Salafisten in Wien angeworben und in eine Koranschule nach Ägypten, später nach Syrien geschickt, berichtet „OE24“. Seine eigenen Eltern zeigten ihn daraufhin bei den Behörden an. Ohne Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gestern, dass der Verfassungsschutz Azad G. zwei Mal befragt hatte und dennoch abtauchen ließ, so „OE24“ weiter.

Nach der Schussverletzung ließ sich der verletzte IS-Terrorist in der Türkei behandeln und reiste dann 2014 weiter nach Wien. Dort hielt er sich ein Jahr auf. Ob er in dieser Zeit in einem Krankenhaus und auf Kosten der Steuerzahler behandelt worden ist und eine Mindestsicherung bezogen hat, muss noch geklärt werden. Letztere könne laut „Krone“ dem aus Österreich stammenden Azad G. gar nicht verweigert werden, solange keine Anklage und keine Informationen der Justiz vorliegen.

Die Eltern meldeten ihren Sohn erneut bei den Behörden. Sie wollten mit ihrer Anzeige ein Ausreiseverbot gegen Azad G. erwirken.

IS-Terrorist angeblich bei „Hilfsorganisation“ tätig

Das eingeleitete Ermittlungsverfahren ergab nichts. Die Ermittler glaubten dem IS-Terroristen, dass er bei einer „Hilfsorganisation“ tätig war. So konnte Azad G. erneut ausreisen.

Im November 2015 nahmen die Behörden den Fall wieder auf und verlangten schließlich 2016 den Erlass eines Haftbefehls, so „OE24“.

Der Vizekanzler macht seinen Ärger gegenüber der „Krone“ Luft:

Diese IS-Rückkehrer sind eine Gefahr für die Sicherheit aller Österreicher. Wir werden sie deshalb sicher nicht zurückholen und treffen dafür klare gesetzliche Vorkehrungen. Solche Leute haben in Österreich wirklich nichts verloren…Da stellt sich doch auch die Frage, warum es dann erst 2016, also ein Jahr später, einen internationalen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Terroristen gegeben hat – ich verlange eine lückenlose Aufklärung.“

Darum kümmert sich jetzt auch Wiens Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), so „Krone“. Er will wissen:

Was hat BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) getan? Haben die alle geschlafen?“ 

(sua)



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