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Aufarbeitung der Vergangenheit

Syrien setzt zwei Kommissionen zur Aufarbeitung von Assad-Herrschaft ein

Zwei Kommissionen, die sich mit den immer noch vermissten Personen aus der Zeit des Assad-Regimes und der „Wahrheit“ dessen Verbrechen beschäftigen, sollen den Assad-Opfern helfen und zur Stabilisierung des Landes beitragen.

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Der syrische Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa hat sich zum Ziel gesetzt, das vom Bürgerkrieg zerrissene Land wieder zu einen. (Archivfoto)

Foto: Mosa'ab Elshamy/AP/dpa

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Die syrische Übergangsregierung setzt zwei Kommissionen zur Aufarbeitung von Verbrechen unter der Herrschaft des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad ein. Der syrische Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa verabschiedete ein Dekret zur Gründung einer „Nationalen Kommission für vermisste Personen“, wie das Präsidialamt am Samstag mitteilte. Eine zweite Kommission soll sich mit der Aufarbeitung der Vergangenheit beschäftigen.

Die zwei Kommissionen

Mehr als fünf Monate nach dem Sturz von Assad gelten immer noch zehntausende Häftlinge und andere Menschen in Syrien als vermisst. Die neue Kommission soll „das Schicksal der Vermissten und gewaltsam Verschwundenen untersuchen und aufzudecken, die Fälle dokumentieren, eine nationale Datenbank einrichten und den Familien Unterstützung gewähren“, wie es in dem Dekret hieß.
Eine zweite Kommission soll „die Wahrheit über die schweren Verbrechen durch das ehemalige Regime“ aufdecken, hieß es in einem weiteren Beschluss. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden solle die Kommission Opfern der Herrschaft von Assad helfen und „Grundsätze der Nichtwiederholung und der nationalen Versöhnung fest verankern“. Die Aufarbeitung der Vergangenheit sei eine „grundlegende Säule im Aufbau eines Rechtsstaats“, hieß es weiter.

HTS stürzte Assad

Kämpfer von al-Scharaas islamistischer Miliz HTS und mit ihr verbündete Gruppen hatten am 8. Dezember den langjährigen Machthaber Assad gestürzt. Die Islamisten lösten das alte Parlament und die ehemalige Regierungspartei Baath auf und setzten die Verfassung von 2012 außer Kraft. Ende Januar wurde al-Scharaa zum Übergangspräsidenten ernannt.
Mitte März unterzeichnete er eine Verfassungserklärung für die fünfjährige Übergangsperiode nach dem Sturz Assads. Diese soll die Gewaltenteilung, Rechte für Frauen sowie die Presse- und Meinungsfreiheit in Syrien garantieren. Zugleich wird in der Übergangsverfassung festgelegt, dass allein der Präsident die oberste Exekutivgewalt ausübt. Nach dem Ende der Übergangsperiode sollen dann Wahlen abgehalten werden. (afp/red)

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