Türkei: Armenischstämmiger Abgeordneter wegen „Völkermord“-Vorwurfs aus Parlament ausgeschlossen

Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag meldete, wurde die Strafmaßnahme gegen den armenischstämmigen Abgeordneten Garo Paylan verhängt, der für die Demokratische Partei der Völker (HDP) im Parlament in Ankara sitzt. Er erinnerte an "Massakern und Völkermorden" in der Türkei.
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Türkisches Parlament in Ankara.Foto: ADEM ALTAN/AFP/Getty Images
Epoch Times15. Januar 2017

Ein türkischer Oppositionsabgeordneter ist für drei Sitzungen von den Debatten des türkischen Parlaments ausgeschlossen worden, weil er von „Massakern und Völkermorden“ gesprochen hatte, die in der türkischen Geschichte an Minderheiten begangen worden seien.

Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag meldete, wurde die Strafmaßnahme gegen den armenischstämmigen Abgeordneten Garo Paylan verhängt, der für die Demokratische Partei der Völker (HDP) im Parlament in Ankara sitzt.

Paylan sagte während der hitzigen Debatte über die Verfassungsreform zur Einführung eines Präsidialsystems, vier Minderheiten seien durch „große Massaker und Völkermorde aus diesem Land verdrängt“ worden – Armenier, Assyrer, Griechen und Juden.

Die Massaker an den Armeniern im Ersten Weltkrieg werden von den Armeniern als systematischer Völkermord bezeichnet. Aus Sicht der Türkei, des Nachfolgestaats des Osmanischen Reichs, handelte es sich bei den Ereignissen in den Jahren 1915 bis 1917 um einen Bürgerkrieg zwischen Türken und Armeniern, in dem beide Seiten zahlreiche Opfer zu beklagen hatten. Ankara gibt die Zahl der Armenier, die bei Kämpfen und durch Verhungern zu Tode kamen, mit 500.000 an.

Im Juni hatte der Bundestag eine Resolution verabschiedet, in dem die Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges als Völkermord eingestuft wurden. Die türkische Regierung hatte scharf gegen den Parlamentsbeschluss protestiert und ihren Botschafter vorübergehend aus Berlin abgezogen.

Die Türkei hatte nach der Armenier-Resolution auch Besuche von Bundestagsabgeordneten bei deutschen Soldaten auf dem türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik monatelang verweigert. Erst nach einer Erklärung der Bundesregierung, dass die Armenier-Resolution des Parlaments rechtlich nicht bindend sei, wurde im Oktober wieder eine Besuchsreise zugelassen. (afp)



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