Twitter blendet Trump-Tweet wegen „Gewaltverherrlichung“ aus – Trump reagiert empört

Der Onlinedienst Twitter hat im Streit mit Donald Trump nachgelegt und einen Tweet des US-Präsidenten zu den Protesten gegen die Polizei wegen "Gewaltverherrlichung" ausgeblendet.
Epoch Times29. Mai 2020

Der Onlinedienst Twitter hat im Streit mit Donald Trump nachgelegt und einen Tweet des US-Präsidenten zu den Protesten gegen Polizeigewalt wegen „Gewaltverherrlichung“ ausgeblendet. Statt der Kurznachricht des Präsidenten war am Freitag nur ein Hinweis zu sehen: „Dieser Tweet verstößt gegen die Twitter-Regeln zur Gewaltverherrlichung.“ Trump, der am Tag zuvor eine Verordnung zur stärkeren Regulierung von Online-Netzwerken unterzeichnet hatte, reagierte empört.

Seit dem Tod des 46-jährigen Afroamerikaners George Floyd durch den brutalen Einsatz von vier Polizisten kommt es in der US-Großstadt Minneapolis seit Tagen zu massiven Protesten, zu Ausschreitungen und auch Plünderungen. In der Nacht zu Freitag hatte Trump in dem von Twitter beanstandeten Tweet geschrieben, er habe Minnesotas Gouverneur Tim Walz versichert, dass das Militär an seiner Seite stehe: „Wenn die Plünderungen losgehen, geht auch das Schießen los.“

Twitter blendet Trump-Tweet aus

Wenig später hatte der Kurznachrichtendienst den Tweet verborgen. „Dieser Tweet verstößt gegen die Twitter-Regeln zur Gewaltverherrlichung“, stand an der Stelle des Tweets. Wegen des öffentlichen Interesses sei der Tweet aber zugänglich gelassen worden. Durch einen Klick ließ sich der Trump-Tweet wieder anzeigen.

Trump, der mehr als 80 Millionen Follower bei Twitter hat, reagierte empört: Der Onlinedienst habe „Republikaner, Konservative und den Präsidenten“ im Visier, schrieb er auf Twitter. „Abschnitt 230 sollte vom Kongress aufgehoben werden.“

Damit bezieht sich Trump auf den Passus eines Gesetzes von 1996. Dieses gewährt Twitter, Facebook & Co bislang Immunität gegen juristische Verfolgung, die sich auf die Veröffentlichung von Inhalten durch Dritte auf ihren Plattformen bezieht. Erlaubt ist den Unternehmen auch, Inhalte auf ihren Plattformen zu moderieren.

Trump unterzeichnet Social-Network-Verordnung

Erst am Donnerstag hatte der Präsident eine neue Verordnung unterzeichnet, durch die Onlinenetzwerke wie Twitter und Facebook stärker reguliert werden sollen. Die Verordnung soll dazu den Passus dieses Gesetzes ändern.

Durch Trumps Verordnung soll der Schutz der Unternehmen vor Strafverfolgung wegen in ihren Netzwerken veröffentlichter Inhalte aufgehoben werden. Die Immunität könne nicht für jene gelten, welche die „Zensur bestimmter Sichtweisen“ praktizierten, heißt es in dem Dekret. Trump sagte, bisher hätten die Onlinedienste die „uneingeschränkte Macht zur Zensur“. Dies dürfe so nicht weitergehen.

Auslöser der Maßnahme ist ein Streit Trumps mit Twitter, nachdem der Kurzmitteilungsdienst erstmals zwei Botschaften des Präsidenten als irreführend gekennzeichnet hatte. Auf das komplette Verbergen seines Tweets zu Minneapolis am Freitag reagierte Trump, indem das Weiße Haus seinen ursprünglichen Tweet nochmals schickte.

Kann Trump per Dekret Internetanbieter regulieren?

Umstritten ist, ob der Präsident überhaupt die Vollmacht hat, Internetanbieter per Dekret zu regulieren. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU warf Trump ein „verfassungswidriges“ Vorgehen vor. Er drohe mit der Bestrafung von Onlineunternehmen, die ihm „missfallen“.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg sagte im Sender Fox News zu Trumps Vorgehen, es scheine ihm nicht die richtige Reaktion zu sein, wenn eine Regierung „eine Plattform zu zensieren beschließt, weil sie über das Thema der Zensur beunruhigt ist“. Zuckerberg hob aber auch hervor, dass sein Unternehmen im Unterschied zu Twitter den Faktencheck politischer Botschaften meide.

In den beiden beanstandeten Trump-Tweets ging es um vermeintlichen Betrug bei Briefwahlen. Twitter wies die Behauptung des Präsidenten, Briefwahlen führten zu massiven Betrügereien bei der Stimmabgabe, als „unbegründet“ zurück. Direkt unter die Trump-Tweets setzte Twitter einen Link, der zum Faktencheck des Unternehmens führt.

(afp)



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