Ugandas Oppositionsführer Wine nach Angaben seiner Partei unter Hausarrest

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Sicherheitskräfte blockieren den Eingang zum Eigentum von Bobi Wine am 16. Januar 2021 in Kampala, Uganda. Die ugandischen Sicherheitskräfte verweigerten Journalisten, die versuchen, Bobi Wine zu interviewen, unter Berufung auf Sicherheitsbedenken den Zutritt.Foto: Luke Dray / Getty Images
Epoch Times17. Januar 2021

Der ugandische Oppositionsführer Bobi Wine steht nach Angaben seiner Partei seit der Präsidentschaftswahl unter Hausarrest. Niemand könne Wine besuchen, sagte der Sprecher der Plattform der Nationalen Einheit (NUP), Joel Ssenyonyi, am Sonntag vor Journalisten in Kampala. Die Opposition bezeichnete die am Samstag verkündete Wiederwahl von Präsident Yoweri Museveni als „Maskerade“.

Laut Angaben der Wahlkommission erhielt der seit fast 35 Jahren regierende Museveni bei dem Urnengang vom Donnerstag knapp 59 Prozent der Stimmen, auf den Ex-Sänger Wine entfielen demnach knapp 35 Prozent der Stimmen. Laut einer über Wines Twitter-Konto verbreiteten Kurznachricht haben er und seine Frau seit Donnerstag ihr Haus nicht verlassen, die Lebensmittelvorräte seien aufgebraucht.

Soldaten und Polizisten hätten das Haus umstellt, sagte der Parteisprecher. Der Abgeordnete Francis Zaake sei am Freitag ins Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem er versucht habe, Wine zu besuchen. Er sei auf dem Weg von Sicherheitskräften verprügelt worden, teilte die NUP mit.

Wieder einmal versuche eine Minderheit, der Mehrheit der Bevölkerung ihren Willen aufzuzwingen, sagte Ssenyonyi. Dagegen wolle die Partei Widerstand leisten. Dabei werde sie alle Mittel einsetzen, die gesetzlich zulässig seien, kündigte der Parteisprecher an.

Der 76-jährige Museveni steht seit 1986 an der Spitze des ostafrikanischen Staates. Dank einer Verfassungsänderung kann der ehemalige Rebellenführer unbegrenzt für weitere Mandate kandidieren. Die Opposition hält er seit Jahren klein. Viele Ugander kennen nur Museveni als ihren Präsidenten. Wine hatte am Freitag den Sieg bei der Wahl für sich beansprucht. (afp)



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