Ukraine verklagt Russland wegen „gezielter Tötungen“ vor Menschenrechtsgerichtshof

Titelbild
Flagge der UkraineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Februar 2021

Die Ukraine zieht gegen Russland wegen „gezielter Tötungen“ von mutmaßlichen Regierungsgegnern vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Tötungen fanden Kiew zufolge „in Russland und auf dem Gebiet anderer Staaten“ und nicht im Zuge eines bewaffneten Konflikts statt, wie das Gericht in Straßburg am Dienstag (23. Februar) mitteilte. Es ist bereits die neunte Beschwerde, die Kiew gegen Moskau vor dem EGMR eingereicht hat.

Die ukrainische Regierung wirft Russland demnach auch vor, „diese Attentate nicht zu untersuchen“ und „absichtlich Vertuschungsaktionen zu organisieren, die darauf abzielen, die Suche nach den Verantwortlichen zu vereiteln“. Kiew beruft sich damit auf eine Verletzung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zum „Recht auf Leben“, hieß es weiter.

Bei vier anderen Verfahren, die derzeit von dem Gericht geprüft werden, handelt es sich unter anderem um den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 über der Ukraine 2014 und „zahlreiche Verletzungen der Konvention“ auf der von Russland annektieren Halbinsel Krim.

Die Ukraine und Russland sind Mitglieder des Europarats und damit formell an die Beschlüsse des EGMR gebunden. Die Umsetzung der Entscheidungen aus Straßburg obliegt jedoch den Mitgliedstaaten. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion