UN-Rechtsexperten veröffentlichen Einschätzung zum Fall Assange

Der UN-Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) zufolge verstoße die Festsetzung von Assange in der Botschaft Ecuadors gegen internationale Konventionen.
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Schweden will Assange wegen angeblicher Sexualdelikte belangen, die er abstreitet.Foto: Hannah McKay/dpa
Epoch Times5. Februar 2016
UN-Rechtsexperten veröffentlichen in Genf offiziell ihre Einschätzung zur jahrelangen Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange in London.

Die Kernaussage war aber bereits gestern bekannt geworden: Die Juristen sehen in dem Exil eine Form von illegaler Haft, wie das Außenministerium Schwedens mitteilte. Der UN-Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) zufolge verstoße die Festsetzung von Assange in der Botschaft Ecuadors gegen internationale Konventionen. Schweden teilt diese Auffassung nicht. Das Votum des UN-Gremiums ist für die Justiz in Großbritannien und in Schweden rechtlich nicht bindend.

Der heute 44-jährige Assange hatte 2014 bei dem Gremium unter Leitung des südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong Beschwerde eingereicht. Er machte geltend, dass er „willkürlich inhaftiert“ sei, da er die Botschaft nicht verlassen könne, ohne von der britischen Polizei auf Antrag Schwedens festgenommen zu werden.

Der Australier, gegen den Schweden einen europäischen Haftbefehl erwirkt hat, befürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden. Dort drohe ihm wegen der Veröffentlichung von Geheimnissen auf Wikileaks lebenslange Haft. Schweden will Assange wegen angeblicher Sexualdelikte belangen, die er abstreitet. Assange hat für 13.00 Uhr eine Pressekonferenz auf Skype angekündigt.

(dpa)

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