Ungarn will politische Einflussnahme von George Soros stoppen – EU setzt ungarische Regierung massiv unter Druck

Kritiker werfen dem Milliardär George Soros vor, Regierungswechsel in verschiedenen Ländern mitzufinanzieren. Ungarn will sich dagegen schützen - NGOs sollen ihre Finanzquellen offenlegen. Doch die EU-Kommission hat am Donnerstag gegen Budapest ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Auflagen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit ausländischen Geldgebern eröffnet.
Titelbild
Die ungarische Flagge vor dem Mucsarnok Museum in Budapest.Foto: ATTILA KISBENEDEK/AFP/GettyImages
Epoch Times14. Juli 2017

Ungarns Regierungschef Viktor Orban hat einen weiteren Warnschuss aus Brüssel bekommen. Die EU-Kommission hat am Donnerstag gegen Budapest ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Auflagen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit ausländischen Geldgebern eröffnet.

Brüssel drohte zudem im Streit um das ungarische Hochschulgesetz, in dessen Mittelpunkt eine Universität des US-Milliardärs George Soros steht, mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Ungarn verwahrte sich gegen die Kritik. Soros steht in der Kritik bei Regierungsumstürzen in mehreren Ländern beteiligt gewesen zu sein.

Das ungarische NGO-Gesetz stehe „nicht im Einklang mit dem EU-Recht“ und greife insbesondere in das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein, erklärte die Behörde. „Die Zivilgesellschaft ist das Gerüst unserer demokratischen Gesellschaften“, sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. „Deshalb darf sie in ihrem Wirken nicht über Gebühr eingeschränkt werden.“

Die ungarische Regierung erklärte am Donnerstag nach der Kritik aus Brüssel, sie werde „sich nicht dem Druck beugen“ und bestehe weiterhin auf Transparenz bei den aus dem Ausland finanzierten Nichtregierungsorganisationen. Diese wollten schließlich „Ungarns Verteidigungskapazitäten im Kampf gegen illegale Einwanderung schwächen“, argumentierte das Justizministerium in Budapest in einer Erklärung. Die Regierung sei auf das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission vorbereitet und werde Ungarns Interessen „mit allen möglichen Mitteln“ verteidigen.

NGOs müssen Finanzierung offenlegen

Nach dem NGO-Gesetz vom Juni müssen sich Organisationen, die jährlich mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, registrieren lassen. Sie sind dann verpflichtet, in sämtlichen Veröffentlichungen anzugeben, dass sie „vom Ausland unterstützte Organisationen“ sind. Zudem müssen sie dem Staat ihre Finanzquellen offenlegen. Bei Nichterfüllung drohen Geldbußen und die Schließung.

Bereits im April hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des neuen Hochschulgesetzes eingeleitet, das sich ebenfalls gegen mögliche Einflussnahme aus dem Ausland richtet. Es könnte das Aus für die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest bedeuten.

„Lasst nicht zu, dass Soros zuletzt lacht“

Soros unterstützt in Ungarn zahlreiche Gruppen. Der rechtskonservative Staatschef wirft ihm Einflussnahme auf die ungarische Politik vor. Seine Regierung hatte vor einigen Tagen eine Plakatkampagne mit einem Foto des lachenden US-Geschäftsmanns gestartet. „Lasst nicht zu, dass Soros zuletzt lacht“, hieß es darauf. Nach internationaler Kritik und Vorwürfen von Soros, das Poster sei „antisemitisch“, stellte Budapest die Aktion am Samstag ein. (Siehe: Anti-Soros-Plakate in Ungarn: „99 Prozent lehnen illegale Einwanderung ab“ – Kampagne kurzfristig eingstellt)

Eine erste Antwort Ungarns auf die Vorwürfe zu dem Hochschulgesetz bewertete die Kommission nun als unzureichend. Es ist demnach nicht mit den „Grundfreiheiten“ des EU-Binnenmarktes vereinbar. Die Behörde nannte dabei insbesondere die Dienstleistungs-, die Niederlassungs- und die akademische Freiheit.

In der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens schickte die Kommission nun eine begründete Stellungnahme an Budapest und verlangte eine Antwort binnen eines Monats. Vize-Kommissionspräsident Timmermans drohte mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof, „wenn diese Reaktion nicht zufriedenstellend ausfällt“. (afp/so)



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