US-Deserteur scheitert in München mit Antrag auf Asyl

Der US-Deserteur Andre Lawrence Shepherd ist mit seiner Klage auf Anerkennung als Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Er desertierte 2007 vor dem Irakkrieg von seiner in Deutschland stationierten US-Einheit.
Titelbild
Die Justiz-Vollzugsanstalt (JVA) Landsberg, 2016 in Landsberg am Lech.Foto: Joerg Koch/Getty Images
Epoch Times17. November 2016

Der US-Deserteur Andre Lawrence Shepherd ist mit seiner Klage auf Anerkennung als Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass Shepherd vor seiner Desertion im Jahr 2007 nicht alle anderen möglichen Mittel ausgeschöpft habe, um nicht an von ihm befürchteten Kriegsverbrechen im Irakkrieg beteiligt zu werden. (Az. M 25 K 15.31291)

Das Gericht warf Shepherd vor, trotz seiner vorgetragenen langjährigen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Irakkriegs bis zum April 2007 sich nie ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt zu haben.

Er habe auch sonst keine Versuche unternommen, etwa in eine andere Einheit versetzt zu werden oder auf anderem Weg seine Entlassung aus der Armee zu erwirken. Außerdem habe der Ex-Soldat nicht plausibel glaubhaft gemacht, dass er bei einem konkreten weiteren Einsatz im Irak in Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre.

Er ist der erste US-Deserteur in Deutschland

Shepherd ist der erste US-Bürger, der als Deserteur einen Asylantrag in Deutschland stellte. Der damals als Mechaniker für die US-Armee tätige Soldat sollte 2007 ein zweites Mal in den Irakkrieg ziehen und floh aus seiner Kaserne zu Bekannten. Shepherd ist mit einer Deutschen verheiratet und muss keine Auslieferung fürchten.

2011 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Shepherds Asylantrag abgewiesen. Weil Shepherd sich vorrangig auf das Asylrecht der Europäischen Union beruft, legte das von ihm angerufene Verwaltungsgericht München den Streit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Dieser entschied Anfang vergangenen Jahres, dass die deutsche Justiz prüfen müsse, ob die USA im Irak Kriegsverbrechen begingen. Ein Erfolg des Asylantrags sei möglich, wenn Shepherd als Wartungsmechaniker eine auch nur indirekte Verwicklung in solche Verbrechen gedroht hätte, hieß es in der Entscheidung.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte das Urteil vom Donnerstag. Das Gericht habe „sich einzig und allein auf die Glaubhaftigkeit des Klägers konzentriert, Sachverhalte abgefragt, die bis zu zwölf Jahre zurückliegen und gemeint, das Gewissen des Klägers zu jeder Zeit messerscharf prüfen zu können“, erklärte sie.

Einerseits sei von Shepherd erwartet worden, „dass er seine Sicht aus damaliger Situation heraus schildert“. Andererseits seien „die von ihm damals getroffenen Entscheidungen von der Kammer aus heutiger Sicht bewertet“ worden.

„Würde man den Maßstab des Gerichts anlegen, müsste ein Verweigerer eines völkerrechtswidrigen Kriegs oder von völkerrechtswidrigen Handlungen von Anfang an völlig stringent und kompromisslos vorgehen“, erklärte Pro Asyl. „Dass sich eine Gewissensentscheidung über längere Zeiträume entwickelt, hat in der Logik des Verwaltungsgerichts München keinen Platz.“ (afp)



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