Geheime Ermittlungen: US-Vorwürfe gegen Assange offenbar schwerer als bekannt

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Wikileaks-Gründer Julian Assange lebte seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London.Foto:  Yui Mok/Press Association/dpa
Epoch Times16. April 2019

Die US-Staatsanwaltschaft führt gegen Wikileaks-Mitgründer Julian Assange offenbar geheime Ermittlungen, die weit über die bislang öffentlich bekannten Vorwürfe hinausreichen.

Das geht aus einem Brief des US-Justizministeriums aus dem Frühjahr vergangenen Jahres hervor, über den die „Zeit“ berichtet. In dem Schreiben vom 7. März 2018 legt die zuständige US-Staatsanwältin Tracy Doherty-McCormick demnach offen, dass die Ermittlungen gegen Wikileaks wegen „unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen“ geführt werden.

Strafmaß bis Todesstrafe möglich

In der vergangenen Woche veröffentlichten Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Assange dagegen lediglich „Verschwörung zum Eindringen in Computer“ vor – worauf eine vergleichsweise geringe Strafe steht.

Das Schreiben des US-Justizministeriums richtete sich an den ehemaligen Wikileaks-Aktivisten Daniel Domscheit-Berg aus Deutschland, den die Staatsanwälte als Zeugen vernehmen wollten. Es wurde einen Tag nach der inzwischen veröffentlichten Anklage gegen Assange aufgesetzt.

Medien künftig auch betroffen ?

Der Vorwurf des „unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen“ ermöglicht nicht nur ein deutlich höheres Strafmaß bis hin zur Todesstrafe – er richtet sich potenziell auch gegen Medienorganisationen, die in Zukunft keine klassifizierten Dokumente mehr veröffentlichen könnten, ohne Gefahr zu laufen, juristisch verfolgt zu werden.

Juristen vermuten, dass die US-Behörden mit dem geringeren Vorwurf der „Verschwörung zum Eindringen in Computer“ vermeiden wollen, dass die britische Justiz einer Auslieferung Assanges an die USA widerspricht und die erweiterten Vorwürfe erst in einem späteren Stadium präsentieren will.

Keine Auslieferung bei Todesstrafe

Das britische Recht verbietet die Auslieferung eines Verdächtigen, wenn ihm in einem anderen Land die Todesstrafe droht. (dts)



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