Logo Epoch Times
Erfolg für Trump

USA: Supreme Court macht Weg für Trans-Verbot beim Militär frei

Wer seine Transidentität offen leben will, soll das Militär verlassen. So gebietet es Präsident Donald Trump. Ein Gericht wollte das unterbinden. nun hat der Supreme Court sich zu Wort gemeldet.

top-article-image

Trumps Regierung hatte sich an den Supreme Court gewandt. (Archivbild)

Foto: Susan Walsh/AP/dpa

0:00
author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Das Oberste Gericht lässt den auf Geheiß von US-Präsident Donald Trump angeordneten Ausschluss von Transmenschen aus dem Militär zu. Eine Anordnung des Pentagon dürfe umgesetzt werden, solange der Streit weiter vor Gericht ausgetragen werde, entschied der Supreme Court. Die drei liberalen Richterinnen sprachen sich gegen den Beschluss aus. Dieser ist noch keine finale inhaltliche Entscheidung in der Sache, aber dennoch ein großer juristischer Erfolg für Trump. In seiner ersten Amtszeit hatte er die Mehrheit am Supreme Court mit mehreren Nachbesetzungen zur Konservative verschoben.
Eine untere Instanz hatte zuvor geurteilt, dass der Ausschluss von Transmenschen gegen das Verfassungsgebot – dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen – verstoße. Trumps Regierung wendete sich daraufhin an den Supreme Court und forderte eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Die sofortige Durchsetzung der Anordnung solle gestattet werden, hieß es in dem Antrag der Regierung. Damit hatte sie nun Erfolg. Der Fall könnte aber noch einmal vor dem Obersten US-Gericht landen, wenn er alle Instanzen durchlaufen hat.

Strikte Anweisung des Pentagon

Das US-Verteidigungsministerium hatte vor einigen Wochen angeordnet, dass Transmenschen weitgehend vom Militärdienst ausgeschlossen werden sollen – auch aktive Soldatinnen und Soldaten. Das Pentagon wies an, dass Verantwortliche der einzelnen Zweige der Streitkräfte binnen 30 Tagen alle Personen mit einer Diagnose oder Vorgeschichte von „Geschlechtsdysphorie“ identifizieren sollen. Diese Menschen sollten dann vom Militär ausgeschlossen und ehrenhaft entlassen werden – es sei denn, „ihre Akte rechtfertigt“ den Verbleib. (dpa/red)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.