Alle Tiere werden getötet: Vogelgrippe in Betrieb mit 30.000 Hühnern in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein haben die Behörden am Samstag in einem Geflügelhaltungsbetrieb mit 30.000 Hühnern das hochansteckende H5N8-Virus festgestellt, wie das Landwirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. Alle Tiere müssen getötet werden.
Titelbild
Verdacht auf Vogelgrippe. Symbolbild.Foto: Dimas Ardian/Getty Images)
Epoch Times12. November 2016

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus: In Schleswig-Holstein stellten die Behörden am Samstag in einem Geflügelzuchtbetrieb mit 30.000 Hühnern das hochansteckende H5N8-Virus fest, wie das Landwirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. Alle Tiere müssen getötet werden. In Mecklenburg-Vorpommern bestätigte sich der Verdacht auf Vogelgrippe in einem kleinen Geflügelbetrieb. In Berlin beschloss ein Krisenstab ein bundesweit einheitliches Vorgehen in Risikogebieten wie Rastgebieten von Zugvögeln und Regionen mit vielen Geflügelbetrieben.

Erstmals seit Ausbruch der Krankheit in Deutschland wurde die Vogelgrippe damit in einer geschlossenen Tierhaltung nachgewiesen, wie das Ministerium in Kiel mitteilte. „Damit ist eine neue Stufe bei der derzeit grassierenden Geflügelpest erreicht. Sie ist hochaggressiv“, erklärte der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Kiel. Der Zuchtbetrieb, der Eier für die Brut, aber nicht für den Konsum herstellt, befindet sich im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Polizei errichtete im Umkreis von drei Kilometern eine Sperrzone und im Umkreis von sieben Kilometern ein Beobachtungsgebiet.

Virus von Wild-Wasservögeln auf Hausgeflügel übergesprungen

In Schwerin teilte das Landwirtschaftsministerium mit, der Verdacht auf den Vogelgrippe-Virus H5N8 auf einem kleinen Geflügelbetrieb bei Meskenhagen in Vorpommern-Greifswald habe sich bestätigt. 31 Tiere seien verendet, 18 Hühner und acht Enten seien vorsorglich getötet worden.

Am Freitag waren die ersten Nutztiere in Deutschland wegen Infektion mit der Vogelgrippe getötet worden und zwar in einem kleinen Betrieb bei Lübeck-Travemünde. Es war der erste Fall, in dem das unter Wild-Wasservögeln grassierende Virus auf Hausgeflügel übergesprungen war.

Auch in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Ungarn und Polen wurde das Virus H5N8 in toten Wildvögeln gefunden. Dänemark und die Niederlande verhängten eine Stallpflicht, um Wild- und Nutzvögel zu trennen.

Zentraler Krisenstab Tierseuchen trat zusammen

In Berlin trat am Samstagnachmittag der Zentrale Krisenstab Tierseuchen zu einer ersten Koordinierungsrunde zusammen. Er beschloss, zum Schutz vor der Geflügelpest bundesweit einheitlich und risikobezogen vorzugehen, wie das Ministerium am Abend mitteilte. Die Aufstallung für gehaltenes Geflügel solle dort angeordnet werden, wo die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit der hochansteckenden Virusvariante H5N8 besonders hoch sei. Dies gelte vor allem für Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln sowie Gebiete mit vielen Geflügelbetrieben. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte am Freitag eine bundesweite Stallpflicht für alle Bestände gefordert.

Im Zentralen Krisenstab Tierseuchen sind Experten von Bund und Ländern, des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie Staatssekretäre versammelt. Das Gremium beauftragte eine Bund-Länder-Taskforce Tierseuchen damit, einheitliche Maßnahmenbündel abzustimmen, die in den Risikogebieten umgesetzt werden müssen.

Vogelgrippe wird von verschiedenen Subtypen des Influenza-A-Virus ausgelöst. Experten sprechen nur bei gefährlichen Varianten wie H5N8 von Geflügelpest. Diese können in Geflügelbetrieben verheerend wüten. H5N8 befiel bereits 2014 viele Betriebe in Europa.

Bestimmte Vogelgrippestämme können auch bei Menschen zu schweren Erkrankungen führen – vor allem der gefürchtete Subtyp H5N1, dem schon mehr als 400 Menschen erlagen, aber auch der Typ H7N9. H5N8 gehört nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht dazu.  (afp)



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