Von der Leyens EU-Kommission immer noch nicht startklar

Das EU-Parlament hat den neuen französischen EU-Kommissionskandidaten Thierry Breton akzeptiert. Wie aus Fraktionskreisen am Donnerstag in Brüssel verlautete, bekam der 64-jährige nach einer Anhörung grünes Licht.
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Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen ist noch nicht vollständig.Foto: Fabian Sommer/dpa
Epoch Times14. November 2019

Der Start der neuen EU-Kommission unter Ursula von der Leyen zum 1. Dezember bleibt weiter in der Schwebe. Das EU-Parlament ließ bei Anhörungen am Donnerstag zwei noch fehlende Kommissarskandidaten aus Frankreich und Rumänien passieren; der für das Erweiterungsressort vorgesehene Ungar Oliver Varhelyi bekam aber noch kein grünes Licht. Gegen Großbritannien leitete Brüssel unterdessen ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil es sich weigert, einen Bewerber zu nominieren.

Die ursprünglichen Bewerber aus Frankreich, Ungarn und Rumänien waren im Oktober bei ihren Anhörungen im Parlament gescheitert. Die drei Länder mussten deshalb Ersatzkandidaten an den Start schicken. Der Amtsantritt der neuen EU-Kommission musste deshalb um einen Monat auf den 1. Dezember verschoben werden.

Frankreichs Kandidat bestätigt

Der neue französische Kandidat Thierry Breton bekam nun nach einer dreistündigen Anhörung die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten der zuständigen Fachausschüsse im Europaparlament. Der langjährige Wirtschaftsmanager soll in der neuen EU-Kommission den Bereich Binnenmarkt und Industriepolitik einschließlich Rüstung übernehmen. Sozialdemokraten und Linke hatten zunächst Bedenken wegen seiner engen Verflechtung mit der Wirtschaft und möglicher Interessenkonflikte geäußert.

Das französische Präsidialamt sprach von „sehr guten Nachrichten“. Breton werde für Bereiche verantwortlich sein, die für Europas Zukunft und Souveränität „von wesentlicher Bedeutung seien“. Frankreichs ursprüngliche Kandidatin Sylvie Goulard war von den EU-Abgeordneten wegen laufender Ermittlungen in einer Affäre um Scheinbeschäftigung abgelehnt worden.

Rumänin als Verkehrskommissarin

Durchgewunken wurde auch die Rumänin Adina-Ioana Valean, die Verkehrskommissarin werden soll. Die Grünen zeigten sich zwar nicht zufrieden mit ihren Antworten im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz. Sie konnten sich aber nicht mit der Forderung durchsetzen, Valean zusätzliche schriftliche Fragen zu stellen.

Ungarischer Kandidat auf Prüfstand

Solche muss jedoch der Ungar Varhelyi, der noch kein grünes Licht bekam, bis Montagmittag beantworten, wie ein Parlamentssprecher mitteilte. Die sozialdemokratische Abgeordnete Kati Piri erklärte, Varhelyi müsse sich „klar“ vom Kurs des rechtsnationalen ungarischen Regierungschefs Viktor Orban „distanzieren“. Sie verwies dabei auf das laufende EU-Strafverfahren gegen Budapest wegen des Verstoßes gegen rechtsstaatliche Prinzipien und europäische Grundwerte.

Nur wenn auch Varhelyi durchkommt, könnte das EU-Parlament wie geplant am 27. November über die Kommission als Ganzes abstimmen. Von dem Votum hängt ab, ob von der Leyens Team tatsächlich am 1. Dezember starten kann.

Großbritannien ohne Kandidaten

Nicht aufhalten lassen will sich die künftige deutsche Kommissionschefin durch die Weigerung Großbritanniens, vor den Neuwahlen zum Unterhaus am 12. Dezember einen Kandidaten zu ernennen. „Der 1. Dezember bleibt das Ziel der gewählten Präsidentin“, sagte eine Sprecherin.

London hatte zuvor mitgeteilt, dass es aufgrund der für den Wahlkampf geltenden Regeln keine Vorschläge für die Besetzung internationaler Posten machen könne. Premierminister Boris Johnson will offenbar vermeiden, durch die Nominierung eines EU-Kommissars bei den Wählern Zweifel an seinem Willen zum Austritt aus der EU aufkommen zu lassen.

Die EU befürchtet aber rechtliche Probleme, wenn die neue EU-Kommission ohne britischen Vertreter die Arbeit aufnimmt. Entscheidungen könnten dann womöglich juristisch angefochten werden. Juristen des EU-Rates sind laut Diplomaten aber der Ansicht, dass diese Gefahr nicht besteht, wenn die EU vorher alles getan hat, um Großbritannien zur Nominierung eines Kandidaten zu drängen.

Nach zwei schriftlichen Aufforderungen von der Leyens an London sichert sich die EU mit dem nun eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in dieser Hinsicht nochmals zusätzlich ab. Es kann bis zu einem Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof führen. (afp)



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