Weitere Dokumente im Strafverfahren Ghislaine Maxwell freigegeben

Eine US-Richterin hat angeordnet, dass bis spätestens 22. Oktober eine eidesstattliche Erklärung im Epstein-Maxwell-Fall freigegeben wird. Ghislaine Maxwell gab diese im Jahr 2016 im Zusammenhang mit ihren Geschäften mit Jeffrey Epstein ab und kämpfte für deren Geheimhaltung.
Titelbild
Ghislaine Maxwell (L), Jeffrey Epstein (R).Foto: Florida Department of Law Enforcement via Getty Images
Epoch Times22. Oktober 2020

Eine Abschrift von Maxwells Zeugenaussage und weitere Dokumente sollten nach Anordnung der US-Bezirksrichterin Loretta Preska in Manhattan bis Donnerstag um 9 Uhr Ortszeit (15:00 Uhr MEZ) freigegeben werden.

Die Dokumente stammten aus einer jetzt beigelegten zivilen Diffamierungsklage gegen Maxwell durch Virginia Giuffre. Diese beschuldigte Maxwell, Epstein unterstützt zu haben.

Die Richterin hatte bereits am 20. Oktober die sofortige Entsiegelung der Zeugenaussage vom April 2016 angeordnet, den Zeitpunkt jedoch verschoben, nachdem Maxwells Anwälte Einspruch erhoben hatten. Der Einspruch wurde vom 2. U.S. Berufungsgerichtshof (2. U.S. Circuit Court of Appeals) wegen „wertlosen“ Argumenten Maxwells zurückgewiesen.

Die Anwälte von Maxwell hatten argumentiert, dass die Aussage intime und sensible Informationen enthalte und dass die Freigabe der Dokumente das Recht der Mandantin, sich selbst nicht beschuldigen zu müssen, verletzen würde. Zudem könnte negative Publicity einen fairen Prozess gefährden, so die Anwälte.

Maxwell, 58, hat sich bisher nicht schuldig bekannt, Epstein Mitte der 1990er Jahre dabei geholfen zu haben, minderjährige Mädchen für Sex zu rekrutieren. Sie hat sich auch nicht schuldig bekannt, Meineid geleistet zu haben, weil sie ihre Beteiligung unter Eid geleugnet hat.

Sie ist in einem Gefängnis in Brooklyn inhaftiert und könnte im Falle einer Verurteilung mit 35 Jahren Gefängnis rechnen. (reuters)



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