„Diese Impfpflicht verstößt gegen das Völkerrecht“

„Ich halte dieses ganze Gesetzespaket für schwerwiegend gesetzwidrig“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Brunner zum kommenden Impfgesetz in Österreich. Epoch Times fragte ihn nach dem aktuellen Vorhaben.
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2G-Regelung.Foto: iStock
Von 11. Dezember 2021
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In Österreich streiten sich die Gemüter über eine kommende Impfpflicht. Epoch Times sprach mit dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, Gründungsmitglied der Anwälte für Aufklärung und Obmann der österreichischen Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ (MFG).

Epoch Times: Wie sehen Sie die Diskussion um die Impfpflicht und den neuen Gesetzentwurf? Was sieht das Gesetz vor?

Dr. Michael Brunner: Diese Impfpflicht ist schwerwiegend rechtswidrig und verstößt gegen das Völkerrecht, nämlich gegen den Nürnberger Kodex von 1947.

So wie die Impfpflicht jetzt im Gesetzentwurf vorliegt, soll der Impfverpflichtete einmal aufgefordert werden, sich zu einem Impftermin zu melden. Ich nehme an, das wird eine formlose Aufforderung sein.

Wenn er dieser Aufforderung nicht Folge leistet, wird eine weitere Aufforderung mit einem Rückschein-Brief zugeschickt. Und wenn er dieser auch nicht nachkommt, wird es im Anschluss zu einem Verwaltungsstrafverfahren kommen.

Der jetzige Entwurf sieht vor, dass alle drei Monate, wenn dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 600 Euro verhängt werden kann. Allerdings ist dieser Betrag von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen abhängig. Ich vermute, dass die erste Aufforderung bei ungefähr 150 bis 200 Euro liegen wird.

Rein rechnerisch sind 2.400 Euro maximal jährlich möglich, wobei noch offen ist, wie die Verwaltung hier vorgeht. Es kann sein, dass zunächst eine weitere Frist festgelegt und nach drei Monaten eine weitere Strafe verhängt wird. Möglicherweise kommt danach eine erneute Aufforderung und wenn man dieser nicht entspricht, wird wieder eine Strafe verhängt. Oder es gibt nur diese eine Aufforderung mit Rückschein und dann wird alle drei Monate eine Strafe verhängt. Das gibt es mehrere Varianten.

Man kann gegen all das natürlich rechtlich vorgehen, wobei ich davon ausgehe, dass man damit auch Erfolg haben wird.

ET: Was kann man tun, wenn man so einen Bescheid bekommt?

Brunner: Anfechten! Wenn es ein Bescheid ist, dann mit einer Beschwerde. Die nächste Instanz ist dann das Verwaltungsgericht. Wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wird, besteht die Möglichkeit, vor den Verfassungsgerichtshof zu gehen und anschließend zum Verwaltungsgerichtshof.

Bei einer Strafverfügung ist das ähnlich; es kann Einspruch erhoben werden. Dann muss die Behörde einen Bescheid erlassen und danach kann wieder eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht folgen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht wieder der Weg zu den Höchstgerichten offen.

ET: Wer ist von der Impfpflicht ausgenommen?

Brunner: Das Gesetz sieht Ausnahmen von der Impfpflicht vor, wenn jemand impfuntauglich ist. Nach dem derzeitigen Stand genügt eine ärztliche Bestätigung eines niedergelassenen Arztes.

ET: Wie bewerten Sie die Möglichkeit einer Erzwingungs- oder Beugehaft?

Brunner: Man wird sehen, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Theoretisch besteht die Möglichkeit. Wenn allerdings gegen sämtliche Schritte Rechtsbehelfe beziehungsweise Rechtsmittel eingebracht werden, dann wird es zu keiner Beugehaft kommen, weil alles so lange dauert.

Es steht auch zu vermuten, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufheben wird.

Auch ein Bescheid, mit dem eine Beugehaft ausgesprochen wird, ist anfechtbar bis zu den Höchstgerichten.

Ich halte dieses ganze Gesetzespaket für schwerwiegend gesetzwidrig. Es wird erheblichen Widerstand in der Bevölkerung geben, durch Arbeitsniederlegungen. Die Menschen werden sich wehren, indem sie von ihren Rechten im Rahmen des Rechtsschutzes Gebrauch machen werden.

ET: Was hat Ihre Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ (MFG) in Bezug auf die Impfpflicht vor?

Brunner: Wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, werden wir der Bevölkerung über das Internet sämtliche Rechtsinformationen zukommen lassen, sämtliche Rechtsanleitungen sowie diverse Muster für Einsprüche, Beschwerden und so weiter zur Verfügung stellen. Jeder Einzelne kann sich die Dokumente entsprechend herunterladen, ausfüllen und anschließend termingerecht an die Behörde beziehungsweise die Gerichte abschicken. Ich nehme an, dass diese Muster von Hunderttausenden verwendet werden. Wenn das Hunderttausende machen, dann werden diese Verfahren Jahre dauern.

Wer sich einen Rechtsanwalt vor den Höchstgerichten nicht leisten kann – und das werden sicherlich viele sein –, hat Anspruch auf die Beigebung eines Rechtsanwaltes, der eine Beschwerde an den Verfassungs- beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof formuliert.

Zudem sind wir dabei, die „Freie Arbeitnehmer Interessenvertretung“ für Österreich zu gründen. Tausende Personen aus dem Gesundheitspersonal und Pädagogen haben sich schon jetzt bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass sie im Fall einer Impfpflicht die Arbeit niederlegen. Ob es so weit kommt, bleibt abzuwarten.

Dr. Michael Brunner ist Verteidiger in Strafsachen. Seine Kanzlei im Herzen von Wien ist tätig im Liegenschafts-, Wohnungseigentums-, Miet- und Baurecht, Speditionsrecht, Schadenersatzrecht und Amtshaftung, in diesem Zusammenhang auch auf COVID-19 Maßnahmen, Verordnungs- und Gesetzesprüfungsverfahren, Familien- und Erbrecht und ausgewählten Gebieten des Strafrechtes. Das Interview führte Susanne Ausic.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 22, vom 11.12.2021.



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